Des Codex Sr. Majestät des KaisersJustinianus
Neuntes B n c h.
Erster Titel.
De his qni acevsare non posstint.(Von denen, welche keine Anklage erheben können.)y-~ 1. 1). K. Sever. an Sylvan.
^"vorderst gehört es sich, dass du auf diejenigen Verbrechen,"eiche dir von deinem Gegner als die schwereren vorgewor-
eu werden, nämlich des Mordes und der Verwundung, ant-/ v< "*tesl, und dann wird der Richter aus dem Erfolg der Sache
ftl 'i"theileu, ob dir die Anklage desselben zu gestatten sei,
(, eun du auch deine Anklagetichrift früher eingereicht hast.
e £- d. 11. März U. d. C. Tertull. u. Clemens. (195.)
2. D. K. Sevcr. u. Antonin, an Ingenuus.
Wenn deine Vormünder oder (Juratoren die Urkunden,
jj* neiieu Seciindinus behauptet, die Zahlung des Geldes an
Beiiius zu beweiset!, als verfälschte verdächtig halten, so
. J" innen, weil es im fremden Namen nicht erlaubt ist,
^. c "* entgegen, im eigenen Namen schriftliche Anklage der
er iulschuiig zu erheben. Denn Vormünder oder ('uratoren,
V...' e pllichtmässig und auf ihre Gefahr das Vermögen ihrer
""del oder der jungen Leute verwalten, werden so leicht
1). } durch das ErkenutuiBS beschimpft, sobald nicht der
'er »ich von einer augenscheinlich wissentlich falschen
A "*-lage überzeugt. Geg. d. 20. Sept. u. d. C. Antonio. IL* G eta. (205.)
S. D, K. AI ex and. an Ruf.Wer ein öifentliches Verbrechen anzuklagen beabsichtigt,
«oll
° u 't nicht anders dazu gelassen werden, als wenn eine schrift-ICue Anklage vorangegangen und ein Bürge für die Fortfüh-r,ln e der Sache bestellt worden ist. Sind sie aber nach ge-sehener Bürgschaftsbestellung nicht gegenwärtig gewesen,I* müssen sie durch eine Edictalladung aufgefodert werden,B,c 0 zur Betreibung der Sache zu stellen, und wenn sie nicht