Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
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Des Codex Sr. Majestät des KaisersJustinianus

Achtes Buch.

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Erster Titel.

De interdictis.

{T^on den Interdicten.').^ 1. D. K. Alexander an Evocaius.

Ua du angibst, das» durch das Wachsthum der Wurzelnder auf dein benachbarten Hofe des Agathangelus siebenden ')Bäume dein Grunde deines Hauses Gefahr drobe, so wird derPräsident nach Maassgabe der Interdicle, welr.be der Prätor iuseinem Album aufgestellt hat: wenn ein Baum über einfremdes Haus herüberhängen wird, ingleichen: wennein Baum über einen fremden Acker herii berb äu-gen wird, woraus erhellt, dass dem Nachbar nicht einmalvermiltelst eines Batimeg geschadet werden dürfe, die Sachenach Billigkeit beilegen. Geg. d. 27. März u. d. C. Julia-nus II. u. Crispinus (224.)

2. D. K. Valerian. und Gallien, an Messias.Der Präsident einer Provinz kann wider den, welchernicht aus derselben Provinz ist, nicht einmal zufolge eines In-terdiefs eine recbllicbe Entscheidung treffen. Geg. d. 22. Apr.ii. d. C. Se cular. II. u. Donatus (260.)

3. D K. Dioclet. u. Maxim. anPompejan., Praef. Praet.Es ist eine bekannte Rechtsvorschrift, dass, wenn Streitüber Eigenihnm und Benitz entutanden, zuerst die Frage überleii Besitz mittelst der zuständigen Klagen entschieden werdenJnü'sse, so das», Wenn hiernach die Sache eingeleitet worden,10 der Streitsache über das Eigenlhum der Beweis von demje-

nigen gefodert wird, der in Ansehung des Besitzes unterlegenhat. Obwohl nun zwar Interdicle iu 2 )

ausserordentlichen Ver-

)) Ich lese posiiarum, s. die Gült. (!. 3. Ausgabe, i. d. Note.*) Man denke hinzu: in den heutzutage üblichen.