Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
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Des Codex Sr. Majestät des KaisersJustinianus

£ i 1 f t c s Buch.

Erster Titel.

MJe naviculariis seu naucleris publica*

s Pecies transportantibus et de tollenda

lustralis auri c ollatione.

\. °« den Schiffspalronen oder Schiffsherren '), welche, bffent-

,c 'ies Getraide verfahren, und der Aufhebung der fünfjährigen

[Gewerbe]Steuer 2 ).

1 ')

. Es erlässt [diese Constitution ] hinfiiro Jedermann die

^ogabe in Gold und Silber, mit Ausnahme der Städte und

° r fer, die etwas letztwillig: unter dieser Abgabenauflage er»

a| len haben , oder weun etwai vom Fiscug unter derselben

«diijgmig. g-e^eben worden ist. Wer aber eine solche Ab-

r '; 7 " entrichten hat, in dessen Belieben soll es stehen, sie

^onstaniinopel oder in der Provinz abzuführen, und zwar

' f» die lateinischen Worte synonym sind, so kann man wohl«\ fV ,c h deutsche dergl. wählen.

i Hierüber ist besonders Cujac- ad h. 7. zn vergleichen. SieJyartl schon vor Constantiu <l. 6. eingeführt. Nachricht dar-über geben E v a g r i u s und Zoniirm, so ward singulisfustris gezahlt, und betraf die negotiatores und mercalores,}">d zwar bis auf die gering-steil herab, jedoch nicht die' agelnhner und Handarbeiter. Mir schien der Ausdruck Ge-^e rb e »teuer darum passend. Perez Vomment. ad h. tit.erklärt diese Steuer folgendergestnlt. Es war gewöhnlich für*"e conductioncs pubticas wie privalas ein lustnim bestimmt.''"strum selbst wurde daher für iribuUim selbst genommen,Welches die provinciales de luslro in luslrum abführten. Dazu'Waren auch die iirinern TJnterthanen, und die namentlich hei-,,e » Grundbesitz hatten, pflichtig. Da nun diese Abgabe dnrch-*5JL ,n baarem Gelde bestand, so erhielt sie den Beisatz auri3 püntio,

> Griechisch und unglossirt.