Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
619
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Codex. L. XI. Tit. CS, JJe fundis et sallibus etc. TiMw. 619

"^geschlossen worden, oder wenn sie einem solchen Antrag'»«liiilflich gewesen sind, znr Strafe fünfzig Pfund Goldes au•"« Schatzkammer Unserer Majestät erlegen, nud keine Gna-dmierllieiluiig noch eine Sanction von Uns wider so wesenf-'■che Inseressen Unseres Privatvermögens gelten, wenn esa «ch eine Annotation oder Kaiserliche Pragmatik sein sollte,Welche die Erlaubnis* zum Verkauf des Canons dem Verbotez »wider erlheilt, oder den Palatiueu die Strafe erlässt. Geg.«0 Constantiu. d. 20. Mai 440. u. d. C. Ana toi.

Sechsundsechzigster Titel.

I) e fu mlis et sallibus r ei dominicae.

(Fon den Gütern und Jfahlhutungen des Kaiserlichen Privat-vermögens.)

• ü. K- Valentin , Theodos. u. Arcad. an l)repalins,Com.cs des Kais. Privalvennögens.

Wenn ein Fremder Schaaf- oder Pferdeheerden in Kai-* e riiche Waldhutungen getrieben hat, so sollen sie dem Fig-CH * sofort verfallen. Wenn feile Behülflichkeit der Procura-loren Versuche dieser Art fortan geschehen lassen, so befehlen*»'■■, sie der härtesten Strafe zu unterwerfen.

*• H. K. Arcad. u. Honor. an Paulus, Comes der Kais.

Chatoulle.

Wenn Jemand verwegener Weise dem Kaiser gehörige"■»ndslücke in Besitz genommen hat, so sollen dieselben in" r voriges, aus den alten Steuerbüchern sich ergebendes Kechts-Aei "bältnisg wieder eingesetzt werden, und durch Erschleichung

•nd rechtliche auf den neuemiingen keinen Platz ergreifen.

r ' a »gte Ilescripte, Verjährung undleiierbetrag geüriiudete Vermuthui

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ei >n ein verkleidetes hittliches Ansuchen hat so wenig als"J'gjähriger Besitz, oder eine neue Steuerkatastrirnng Unseres"'{feulhums Bevorrechtung aufheben können. Geg. zu Con-s,; ''>ti, 10 ,,el d. 28. März 396. u. d. C. Arcad. IV. u. II o-

«or. m.

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Siebeuundseclizigster Titel.

e ttgr i colis cl ma n c i p i i s d o m i nie i s v clfiscalibus sine rci privalac.

\'on den Kaiserlichen, oder Fiscalischen oder zum KaiserlichenPrivatvermögen gehörigen Landbauern und Scfaven.)

'• I). K. Colts tantin, an Constant., Praef. Pr.Kein Höriger Unseres Privatvermögens soll zu einer Eh-,?"8telle oder einer städtischen Amtslast berufen werden. Denn,e städtischen Senate und die übrigen Bemittelten, aus deren