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6 (1832)
Entstehung
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618
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6 ] 8 Coijkx. L. XI. Tit. 65. Defundis rciprivatae et saltibus etc.

selb»! für den, welchen er als Nachfolger für sich aufgestelltbat, auf immer zur Zahlung verhaftet bleiben.

4. Dies, an N ebri d., Comes des Kais, Privatvermögens.Alle Güter der Tempel 91 ) sollen zum Kreise der Amts-pflicht der JJationalen Unseres Privatverinögens geboren, «""'Solleu von diesen durch Einfoderung der jährlichen fachte 8"*besouderein Eifer, wie es immer gewesen, geschützt werden.

6. Dies, an Webrid., Vomes des Kaiserl. Privatverinögens.Der Gebrauch des Wassers, welches zum Nutzen UnsererGüter gereichte, soll durch die Auinaassung vieler Personenaufgehoben, und dies durch die sträfliche Behülfliclikeit Unse-rer Procuratoren oder deren Nachlässigkeit geschehen sein, »°dass die unbefördert gebliebene Fruchtbarkeit der Aecker de'»ßebanern keine Früchte gewährt. Dieweil es nun das grö'ssteUnrecht ist, den vorher blühenden Zustand eines Grundstück»in Dürre übergehen zu lassen, so befehlen Wir, dass a" eWasserleitungen ihren vorigen Gang wieder einnehmen, w ,c *dawider keine Verjährung Statt haben solle.

6. D. K. Arcad. u. Honor. an Vincent., Praef. Pr- von

Gallien.Wer in einer Zunft, einer Curie, oder Borg 0 *), °" erin andern Körperschaften dreissig Jahre ohne Unterbrechunggedient hat, den wird weder von Seiten Unserer ChatoiiHenoch eines Privatmannes eine Anfoderuug beunruhigen, we» nein Versuch, geschehen , ihn in eine Frage wegen Hö'rigk e J'oder Erbunterlhänigkeit zu verwickeln, sondern er soll i" R£l 'ner Curie, oder Körperschaft, wo er gedient hat, verb!ei" e "'Geg. zu Mailand d. 29. Juni 400. 0. d. C. Stilico u. Au-relia u.

7. D. K. Theodos. u. Valentin, an Eudox., Comes des

Kaiserlichen Privalvcrm ogens.Es soll Niemand zum Ankauf einer Kaiserlichen Besitzunggelangen , ohne dass der Canon dabei bleibt. Wer künftig" 1 "einen verbotenen Coutract der Art abgeschlo*sen hat, der, W" "len Wir, soll für immer den [gegebenen] Kaufpreis verliere»?uud auch nicht der Abfoderung der Früchte die Einrede < *" rGegenrecbnung an Kosten und Verbesserungen eiitgegenstelldürfen, noch sich mit einer Eiurede Aar Verjährung (* w ?.noimnen der vierzigjährigen 0 *)) schmeicheln; auch soll'"Palatinen, wenn ein Coutract der Art auf irgend eine Weis

Ol) D. h. der alten heidnischen.

!)2) S (ioth. ad Cod. Th. Vll t4. 1.

y;i) C u j a c. ad h l. vciustatis auxilium.