612 Codex, t. XI. Tit. 61. De fimdls patv'tm. et sah. etc.
Freigebigkeit erhalte. Auch möge er wissen, dass sein Rechtan den Grundstücken, welche er bebauet hat, das er durchErbgang, Privatankauf, oder die Gnade Unserer Majestät, oderauf was sonst für Weise besitzt, unbeschränkt und unverkürztaufrecht erhalten werde; indem ihm die Freiheit zustehen soll»auch den Sclaven aus den Krön- und Erbmeiergüteru die Frei-heit zu ertheilen, da sie wirkliche Eigenthümer der Güter sind.Geg. zu Constantinopel, d. 18. Juni 434. u. d. C. Areobind,u. Aspares.
13. Dies, an Florent , Pracf. Fr.
Wir verordnen hiermit, dass Niemandem für die Zukunfterlaubt sein solle, Krön -, Grenz- oder Wnldhutnngs-Grund-stücke, so in der Diöcese des Orients gelegen, in die Ilänooeines Privatmannes zu bringen, es möge eine Veränderungdes Rechtsverhältnisses der Grundstücke mit Vorbehalt ode rAufhebung des Canons gefodert werden; nehmen auch.diej'e» 1 "gen,, welche diesem Gesetze zuwiderhandeln , in eine f»»' ssCvon fünfzig Pfund Gold, und zwar sowohl den Bittsteller a' 8das Unterbeämtenpersonale, welches seinen Antrag znlaWf»selbst wenn eine von Uns erlassene Annotation oder eine K nl *serliche pragmatische Sanction wider das Verbot vorgebräcl»wird. Geg. zu Constantinopel d. 8. Juni 430. u. d. C. Tb« 0 "dos. XVII. u. Fest.
14. 1). K. Anastas. an Maironian., Pracf. Pi'.
Wir befehlen, dass Alle, die in irgend einer Diöces ?oder in welcher Provinz es «ei, oder in einem Waldhutung""bezirk, oder in einer Stadt Krongüter, oder solche, die * ein ~pelu früher gehörten, oder in dem Reclitsverhältniss des Kauiprichteramts 8 7 ), oder der Steuerfreiheit, oder in was sonsteinem stehen, vierzig Jahre ununterbrochen bisher besessen uben , (wobei, nicht nur der Besitz der gegenwärtigen Inhal)«zu rechnen ist, sondern auch der der vorherigen , ) glejchviaus welchem Titel, oder auch ohne Titel, oder künftig ° egedachten Zeitraum von vierzig Jahren über besessen hawwerden, durchaus über das Eigenthnm aller vorgedachten * j91> ,guter, Orte oder Häuser, vom Fiscus keine Beschwerde oBeunruhigung zu besorgen, sondern, wenn sie den aufe r 'Vv .Canon nach Maassgabe der für das Grundstück oder den
87) Diese Grundstücke sind wahrscheinlich zur Eruahrnti,,Athleten bestimmt gewesen, vgl. Bynkershoeks <f 1 9- Vielleicht waren sie zugleich ein Geuuss riiragonotheta; über diesen s. Bris son A. *>. vgl. aucli ^ad Vonsi. 109. Vo d. Th. de Decurion. und Const, 2. de ex?
ludor.