Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
609
Einzelbild herunterladen
 

Codex, h. XI. TS«. Cl. De fundis patrimon. et satt. de. G09

ffonÖtfcigt wird, zur gehörigen Zeit dasjenige, was an den Fis-c,, s zu entrichten ist, abzutragen. Geg. zu Trier d. 15. Junia 15. u. d. C. Constautin. IV. u. Licin. IV".

2. Dcrs. an Dracont.

Die Unterlassung der Abführung der Pachte von den Kron-S"*ern, sie bestehen in baarein Gelde oder in Getraide, wäh-rend der Zeit, dass die Besitzer minderjährig gewesen, befeh-len "Wir, soll deren Eigeiithiim nicht schaden, noch ihrem Rechte,f ffend einen Eintrag thiiu, sobald das, was gesetzlich verschul-det wird, etwas später abgeführt wird; wenn nun zwar denMinderjährigen das Eigenthum verbleiben soll, so soll doch der^'atthalter den Vormund oder den Curator, dnreh den die Ab-*|ju»ung verzögert worden, seiner Nachlässigkeit und verab-säumten Pflicht wegen in Strafe nehmen, und milbigen, seinene, Senen Schaden zu beklagen.

D. K. Valentin, u. Valens an Germaniart. , Cornead, Kaiserl, Staatsschatzes.

Jedweder wer Besitzungen nach Erbmeierrecht iibernom-'len, kann daraus keine Veranlassung abnehmen, den Canon2,1 Verweigern, dass er versichert, sie seien ursprünglich wüstogelassene gewesen, wenn er auch durch Erschleichung einUescript erhalten. Doch können ihm dieselben auch nicht wie-^•"genominen werden, auch nicht, wenn von einem Audern'lehr geboten worden, sondern es sollen dieselben für immer!r' n > der sie übernommen hat, und deren Nachkommen ver-leiben, auch wenn ein dein entgegenlaufendes Rescript erlangt> Vo 'deu. Geg. zu Mailand d. 24. Septbr. 305. u. d. C. Va-le "tin. „. Valens.

' D. K, Valentin., Valens u. Graiian. an Florian.,Comcs des Kaiserlichen Priuatuermögeits.

Die Kron-Grundstücke, und die vermöge ErbmeierrechtsUnser Haus auf verschiedentliche Weise zurückgefallen,"erj en denen, die darum nachsuchen, dergestalt zu Theil, dasse »ne Besorguiss vor dem früheren Vergehen gehegt zu wer-f u braucht s '). Denn Wir übergeben Unsere Grundstückele huehr nach Eigenthnmsrecht, als dass Wir sie verliehen,r ° r . a,,8 gesetzt, dass, was die im Besitz Unserer Grundstückely'iher] Gestandeueu entrichtet haben, auch [die neuen Be-cker] i'ii r iie Zukunft zahlen. Geg. zu Trier d. 15. Märzd68 - n. d. C. Valentin. II. u. Valens IL

'.So verstehe ich: vt commissi metus esse non possit, näm-lich Wfshnüi die ftniili denohiti sunt, also etwa descr/io,0l| er rückständige fachte. Cujac. lässt die Sache unerörlerl-^o,-p. j ur c{u< y. 39