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Codex. L. X. Tit. 16. De annonis et tributh.
gäbe der Lage und Entfernung der Besitzungen 6S ) an dieGrenzen geschafft werden sollen. Geg. zu Mailand d. 17.Juni 3G5. u. d. C Valentin, u. Valens.
7. D. K. Valentin., Theod. u. Arcad. an Princip-,Praef. Pr.
Es ist einleuchtend, das» ein in verdaminungswürdig'e rErscbleichung zur Beeinträchtigung der Naturalabgaben minder Steuerabführiing 66 ) entlocktes Rescript keine rechtlicheWirksamkeit Laben könne. 'Es »oll mitbin in Betreff Alle 1 "eine gleichmässige und dieselbe Vorschrift der Abführung beob-achtet werden. Geg. zu Aquil. d. 24. Sept. 385. u. d. l".Arcad. I. u. Bauto.
8. Dies, an Gyneg., Praef. Pr.Kein Grundeigentümer soll zur Verproviantirung d erEtappenörter G7 ) oder zu dem Transport von Lieferungen übetdie Gebühr weit angewiesen werden, sondern Jeder mit Rück-sicht auf die Entfernung und Notwendigkeit. Geg. zu Cou-staut. d. 23. Decbr 385. <>. d. €. Arcad. I. u. Bauto.
9. Dies, an Cyncg., Praef. Pr.Die Städte im Innern des Landes wurden früherhin WjMilitä'rJieferungen 8ß ) an die Seekiisle, und die Seestädte z' 1solchen im Innern des Landes angestrengt, so dass der Trans-port viel beschwerlicher war, als die Abführung der Natur»'"lieferungen selbst. Dies verbieten Wir nicht blos für die G®"genwart, sondern auch für die Zukunft durch dieses Gesellund sollen die dawider Handelnden wissen, das» sie mit den»Tode bestraft -werden sollen. Geg. zu Valentia d. 3. S&P"386. u. d. C. Ilonor. u. Evod.
10. D. K. Arcad. u. Ilonor. an Minerv., Comes des K' ltS 'Privalschatzes.Die Privilegien der Würden können dem öffentlichen A- 'gabenwesen G9 ) und der gesetzlichen Notwendigkeit ulC
651 D. h. die nächsten Grundeigenthiimer sollen sie dahin I>fern, damit nicht, wenn die entferntem dazu angestrengt Wden, die Last zu ungleich werde.
66) Jievotro publica , s. Goth. ad Cod. Th. I. 2. 7. ' ,
67) Mansio: man s. Goth. ad Cod. Th.XI.i.Q. n - Bri f ^dh. v. Sie werden von oppidis, vicis und pagis £ etren I ' : c hsind Stationen, wo Soldaten, Magazine, Herbergen, 7f S \ e \-und anderer Reisebedarf für die in Staatsangelegenheit«" < .senden Personen sich befanden , zu welchem Ende iV alliefernngen dahin geschahen. . g.
68) lixpensae ist hier vo.-r propria für annona mthtaris,Goth. ad Cod. Th. XL 1. 21. t 2 5.
69) Commodis publicis, s. Goth ad Cod. Th- '■**• v