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6 (1832)
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400
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400 Codex, h. IX. Tit. 49. De bonis proscriptorum scu c/c.

6. I). K. Dio clelian. u. Maocim. an Gaudent.Dass deu Rindern von dem Vermögen einer deporlirlenMutter nichts gebühre, ist eine ausgemachte Rechtswahrheit.

7. D. K. Walentin., Valens u. Gratian. an Prob.,Fraef. Fr.

Wenn Jemand innerhalb der Provinz nach Maassgabe sei-nes Verbrechens verbannt worden ist, so soll durch die U""lerbeainten des Statthalters 7 - 8 ) eine genaue und sorgfältige A» 1 "nähme seines Vermögens Statt haben, damit dein Gewinn desFiscns 79 ) nichts au» Begünstigung oder Unterschleif diebische''Weise entwendet werde. Eine vollständige Beschreibung solldarlegen, von welcher Grösse uud Güte der Hoden [der Fe»*der], was uubebauet ist, uud was bebauet wird, was a "Weinbergen, Olivengä'rten, Ackerland, Weiden und Walde") 1vorgefunden worden, welches die Lage und Annehmlich* 6 "der Gegend sei, welche Verzierungen an Gebäuden uud in de»Besitzungen sich befinden, wieviel Sclaven auf den in Beschn)»genommenen Grundstücken seien, Stadt- oder Landsclaveii, 'Welchen Künsten sie unterrichtet gewesen, wieviel Erbm eieund Hörige, wieviel Gespann Ochsen, welche zur Bebau""'"des Ackers im Pfluge gehen, wieviel Heerden Vieh und L aS 'vieh, und in welche verschiedenen Zahlen sie abgezählt sl " 'Wieviel Gold und Silber, Kleider und Schmucksachen, entvfder nach der Stückzahl, oder dein Gewicht, und in welc»verschiedenen Stücken, sowie was in den Vorratskammern »'gefunden. Sodann soll Alles das, was, wie du siehst, Wir h»» ewollen, wenn die Nachsuchung beendet worden, demDiens'l> er * ■nale Unseres Flausrentbeamten, oder den zu dem Ende abgesenten Palatinen, 8 °) um es zu Unserm Vermögen hinzuzufügen, >' bgeben werden. Es soll aber baldigst in offenen flI ) " rie .des Statthalters über Alles einzeln und namentlich Bericht agestattet, und alle Nachlässigkeit dabei gestraft werden. " e .- ewenn nach geschehener Aufnahme [des Vermögens], durcli _vorgedachten Unterbeamten, Unser Hansrenlbeamter, dem econtrolireude Durchsicht übertragen worden, etwas Mehrfluiden hat, so sollen die betrügerischen Uuterbeainten dai ^bestraft werden, noch einmal soviel, als abhanden geb" a

78) Officü ordinarii, s. Gotli. ad Cod. Th. IX. 42. 7-

79) Ret privatac, nämlich des Kaisers, — Fiscus, S. d. G ° •

80) Falatini, sind eigentlich adparitores comitis sucrar. Fiion. oder rei priuatae , s. II rissen h. v. . ,

81) Ich lese mit Cod. Th. IX. 42. 7. publicis, s. Gotb. "