326 Codex. L. IX. Tit. 9. AdlegcmJtdiamdcadulterikeic.
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welcher andern Provinz er lebt, so befehlen Wir, dass derStatthalter der Provinz, wo das Verbrechen begangen wor-le»,eine amtliche Zuschrift an den Statthalter der andern Provinzerlassen »olle, wo der Verbrecher lebt. Derjenige aber, W e '"eher die amtliche Zuschrift erhallen hat, soll jenen auf sei»*eigene und seiner Unterbeamten Verantwortung' aufgreifen, ""au den Stalthalter der Provinz, wo er gefehlt, übersende!}»um ihn der gesetzma'ssigeu Strafe zu uuterwerfen. Wen"aber derjenige, welcher den Brief erhielt, dies zu thun, oderBeine Unterbeamten, seine Befehle zu vollziehen, verabsfjn'JJjLaben, so befehlen Wir, soll der Statthalter zur Strafe dreiP/iind Gold und seine Unterbeamten andere drei Pfund l*0>"erlegen. Hat ihn aber der Statthalter oder einer seiner l'"'ferbeamten Gewiunstes halber nicht aufgegriffen, oder z vV<laufgegriffen, aber nicht übersendet, so soll derjenige, vvedessen überführt wird, seines Amtes entsetzt und verba""■werden.
16. D. K. Valerian. u. Gallien, an Arcesil."Wer die Niederschlagung der Anklage des Ebebr» 1 *fodert, muss den Präsidenten, vor dessen Tribunal die -A'klage erhoben worden ist, angehen. Uebrigens irrst du, Wmann, wenn du glaubst, dugs, wenn du auch ohne Weit'- 1 " 8 ''d. h. ohne Niederschlagung davon abgestanden, der Sena (sBchluss in deiner Person nicht zur Anwendung gekoin'"«ein würde; denn die verewigten Kaiser haben oftmals 'Gegentheil verordnet. Du mögest ausserdem wissen , dass
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fernerhin keine Befugniss bleibt, dergleichen Anklage»erheben, weil sowohl durch Beschluss der Väter **)»,durch das Petronisehe Gesetz demjenigen, der den pngez^S ■.Ehebruch nach eheinännlichcm Hechte nicht weiter ven" ebat, niemals gestattet wird, späterhin dieses Verbrechen lAnklage zu stellen. Geg -d. 18. Mai u. d. C. Maxi m ' "Glabrio. (25G.)
17. Dies, an Vietovin,Du kannst deine Khefrau ohne Besorgniss vor demlischen Gesetze wegen Bestrafung des Ehebruchs zur i' 0 ' 'tzmig der Ehe zurückrufen, wenn du noch nichts weite 6than, als die Anklageschrift eingereicht hast, weil du ?cherst, nachher erfahren zu haben, dass du in leerer EulrfSzur Anklage gereizt worden seiest. Denn derjenige ^'in die Strafe, welche da» Gesetz in einem gewissen «? l 5 1 «stück androhet, wer entweder eine öffentlich des Ehebr«^Verurtheilte zur Frau nimmt, oder eine Ehebrecherin Vd» 8
Ju-
45) Patres.