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6 (1832)
Entstehung
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321
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Codex. L. IX. Tit. 8. Ad legem Jutiam Majestatis. 321

Wir über die vorgedachten Personen und deren Söhne ver-ordnet Laben, meinen Wir auch von ibren Genossen undMitwissern, ibren Dienern und deren Söhnen mit gleicherStrenge. §. 7. Wenn jedoch einer von diesen zu Anfang- alssich die Partei bildete,, von Eifer für den wahren lliihm er-füllt, die Sliftung der Partei verrathen hat, so soll er vonUns mit Belohnung- und Ehre begnadigt werden. Derjenigeaber, welcher sich in ein Coniplot eingelassen, soll, wenner 5 obwohl spät, doch noch unbekannte Geheimnisse ihrer* lii'ie offenbart hat, blos der Freisprechung und der Begna-digung würdig erachtet werden. Geg. zu Ancvra d. 4. Sept.u - d. C. Cäsar, u. Atticus. (397.)

6. 4J )

Die des Majestäfsverbrechens Schuldigen werden auch

Jach ihrem Tode gehalten, und es wird ihr Vermögen con-

"Scirt, auch diese Anklage erst nach ihrem Tode erhoben, daa

■^"gedenken des Verstorbenen verdammt , und sein Vermögen

"einen Erben endogen. Denn von dem Augenblick an, wo

er diesen Gedanken ergriff, ist er eben wegen der Absicht

äclion strafwürdig. Wer aber «ich dieses Verbrechens scbul-

'? gemacht, der kann weder verkaufen, noch freilassen,

Ö0<: U auf irgend eine Weise veräussern, und es darf ihm auch

Sei " Schuldner nicht Zahlung leisten. Auch seine Sclaven

^erde,, gegen ihn gefoltert. Und wenn er gestorben, so wird

e "> Vermögen in Beschlag genommen, weil, wenn ein Erbe

u 'lrilt, die Untersuchung vor sich gehen inuss.

7. Paul. Üb. sing, de publ. jud.. Es ist zu bemerken, dass, wenn angegeben wird, ei

■^' etwas wider des Kaisers Majestät begangen worden, das

er brechen auch noch nach des Angeklagten Tode zur Un-

rs 'U'liung gezogen zu werden pflege, nachdem Divus Mar-

" 8 das Vermögen des Drunciamis , eines Senatoren, welcher

u iu die unsinnige Cassianische Verschwörung eingelassen,

^ * n seinem Tode einzuziehen befahl, und auch in Unsern

j [len dieselben vielen Erben entzogen worden sind. §. I.

' dem Verbrechen, welches Beleidigung der Majestät be-

1 'i Werden Sclaven auch gegen die Person ihres Herrn

Se »ollert.

8 - Marcian. Hb. i. de publ. jud. tk. ad L. Jul. maj.

SD;*

»Uch

Nach der Constitution des Divus Marcus haben Wir

jungen, als Hecht zu befolgen, dass dieses Verbrechen

u «ch dem Tode der Schuldigen zur Untersuchung gezo-

) Griechisch und unglossirt.

J °*P- jur. ciu. VI.

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