318 Codex. L. IX. Tit. 7. Si quis imperatori etc. Tit. 8-
pellation zur Prüfung' gezogen werden, indem es darauf an-kouunf, ob die theilweise (Jonfiscatiou gilt oder nicht. Geg. d.27. Juli u. d. C. Gordian. u. A v i o 1 a. (239.)
Siebenter Titel.
Si quis imperatori maledi.reri t.
{Wenn Einer den Kaiser geschmähet hat)
1. D. K. Theodos., Arcad u Honor. an Rufin.,Praef. Pr.
Wer mit Vernachlässigung- alles Austandes und unkun-dig aller Scham, in unwürdigen und vermessenen Schinub-reden Unsern Namen anzugreifen sich unterfangen, und ausge*lassen in Trunkenheit als Tadler Unserer Regierung aufgetre-ten ist, deu wollen Wir keiner £>"rafe ä3 ) unterwerfen, nochdass ihm etwas Hartes oder Schweres widerfahren soll, weil»wenn er es aus Unbesonnenheit gethan, es Verachtung v«r-dieut, wenn aus Unverstand, es des Mitleids, wenn mit Vor-satz der Kränkung, der Verzeihung würdig ist. Es soll da-her, ohne dass weiter etwas geschieht, zu Unserer Wissen-schaft Uericht erstattet werden , damit wir die Rede der Men-sehen aus deren Person erwägen und bestimmen können, «^sie mit Stillschweigen übergangen oder weiter zur Untersuch»»?gezogen werden sollen. Geg. zu Cnnstant. d. 8. Aug. u. d. C«Theodos. III. u. Abundaut. (393.)
Achter Titel.Ad legem J u l i a m Majcstatis.{Zum Julischen Gesetz über die Majestät.)1. 1). K- AI ex and. an Paulin.Auch aus andern Gründen fallen [Untersuchungen weg«"!Majestälsverbrechen in Meiner Zeit weg, geschweige, d» sSIch dich zur Anklage des Majestätsverbrechens wider einenRichter darum zuliesse, dass er, wie dji sagst, Meiner Con-stitution zuwider erkannt habe. Geg. d. 11. Apr. u. d. t"Maxim. II. u. Aeliäu. (223.)
2. Ders. an Faustinian.Du hast eine ganz unrichtige Vorstellung \on meinen An-sichten, 34 ) wenn du fürchtest, dich eines Majestälsverbrechen«
33) Diese behält sich nämlich der Kaiser vor, zu bestimme"»s. bes. Goth. zu Cod. The od. IX. 4. 1.
34) Alienam seclae tneae sol/icitudinem, eigentlich: eine Be-gorgniss, die du bei meinen Grundsätzen gar nicht zu heg* 11brauchst; seeta in Ilezug auf religiöse Begrille.