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6 (1832)
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302
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Codex. L. IX. Tit. 1. De Ms qui accusare etc.

erschienen siud, so müssen sie nicht Bios ausserordentlicherWeise nach Ermessen des Richters betraft, sondern auchzum Ersatz der den zum Process Vorgeladenen dieserhalb unddurch die Reise selbst erwachsenen Kosten genölhigt werden.Geg. d. 3. Febr. u. d. C. AI ex and. (222.)4. Dar», an Dion-ys.

Wenn deine Frau den Tod ihres Geschwisterkindes l*'chen zu müssen glaubt, so mag sie deu Proviucial]>rÜHideute ,,angehen. Geg. d. 16. Juni u. d. C. AI ex and. (222.)5. JJcrs. an Mar ccllina.

Es ist durch den [Libouiauischen] Senatsbeschluss Weiber"nicht gestattet; Jemanden wegen eines Verbrechens aus deinCornelischen Gesetze ') anzuklagen, ausser wenn es ihr «'"geues Interesse angeht. Da nun deine Söhne Vormund'"'oder Guratoren haben, so mögen diese es sich überlegen, °*sie die Urkunden, auf deren Grund, wie du sagst, der Geg'uer deiner Söhne obgesiegt habe, als verfälscht anklage"müssen. Geg. d. 1. Oclbr. n. d. C. Alex and. (222.)

6. Dcrs. an Prob.

Die Anklage, von der du zurückzutreten erklärt hast»darfst du nicht wiederholen. Geg. d. 3. Mai u.>d. C J"'lian. II. u. Crispin. (224.)

7. Dcrs. an Felix.

Wenn die Frau, welche eine Anklage beabsichtigt, ^' eEinleitung der Sache verzögert, so soll ihr der .zustand'!) 8Richter eine bestimmte Frist, zur Beibringung der Anklf'S' 0vorstrecken, und wenn sie binnen derselben die A-\iM l, & enicht erhoben hat, so soll angenommen weiden, als habe s' eauf die Sache verzichtet. Geg. d. 18. Aug. u. d. C. Ag rl 'cola. u. Clementin. (230.)

8. D. K. Gordian. an den Soldaten Caius.

Soldaten ist die Erhebung von Anklagen nicht verwehr'»Welche ein öffentliches Verfahren nach sich ziehen, sobald s' 8ihnen oder den Ihrigen widerfahrenes Unrecht verfolgen. D c9 *halb gestatten Wir dir, den Tod deines Gesell wisterki'" 1 "'zu rächen. Geg. d. 16. Juli u. d. C. Pius u. Pont. {238.;

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9. Ders. an Sevcria.Dem zuständigen Richter ist es bewusst, dass die '' ra ''welche die Rache und den Tod ihres Sohnes zu yerio'g'-angiebt, nicht ohne Weiteres zur Anklage gelassen *b*f°dürfe, sobald sie nicht zuvor nachgewiesen, dass sie die J" 1ler sei. G. d. 2. März u. d. C. Gord. u. Aviola. (239.)

1) Wegen Fälschung.