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Codex. L. VIII. Tit. 54. De donatlonlbus.
19. Dies, an Aleccandrln.Wenn enere Grossmutter Sachen, die auf irgend eineWeise ihr zugebtfrig geworden, unter dem Titel der Schen-kung auf den, wider den ihr euere Bitte anbringt, über-tragen hat, so nützt es euch dazu, dass dies nicht genehm ge-halten bleibe, nichts, wenn sie auch ursprünglich von eueremVater oder Grossvater herstammen. Geg. zu Siruiium d. 17«Jan. u. d. C. d. K.
20. Dies, an llclln.Wenn an Stelle der Schenkgeberin ein Anderer mit derenWillen unterschreibt, so wird die [sonst] rechtmäßig errichleteSchenkung nicht für ungültig erachtet. Geg. d. 26. Jan. «•d. C. d. K.
21. Dies, an Antonla.Während stehender Ehe hat deine Grossmutter die deinemEhemann gestellte Mitgift dir nicht schenken können. Geg. d.11, März u. d. C, d. K.
22. Die», an Dlomed.Da du deiner Angabe nach deinem aus der Gewalt eilt"lassenen Sohne unter der Bedingung Sachen geschenkt hast,damit er deinen Gläubigern Zahlung leislen möge, so steh'»wenn du dich dabei sofort durch eine Stipulation'oder ein eUVertrag dieserhalb vorgesehen hast, den Gläubigern keine K.lan eaus euerem Uebereiukoninien wider ihn, sondern wider die"zu. Ihn aber, dem du [etwa] Grundstücke unter einer b«'stimmten Bedingung geschenkt hast, ist es angemessen, " , "einer bürgerlich -rechllicheu Klage des Unbestimmten zur Er-füllung der TJebereinkunft in Geinässbeit der für die Schenk» 0 'gen gestellten Bedingung nöthigen zu dürfen. Geg. zu S ,r "uiium d. 26. März u. d. C. d. K.
23. Dies, an Olymplas.Wenn der Scheuknehmer dasjenige, was du ihm gesche»*hattest, laut späterer Uebereinknnft dir zurückgeschenkt h" 'so kann die Urkunde über die frühere Schenkung' dein 8|>a' eVerbände!leu keinen Eintrag thun. Geg. d. 27. Septbr. •'•d. C. d. Iv.
24. Dies, an Macar.Wenn du nicht Erbe deines Vaters geworden bist, S°
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es eine ausgemachte Sache, dass durch eine Freigebigkeit « eselben unter dem Titel der Schenkung deine Rechte ° 7 ) mC "
67) An den verschenkten Sachen, welche dir gehörten.