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6 (1832)
Entstehung
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275
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Codex. L. VIII. Tit. 52. De infantibus exposilis etc. 275

solche Nothwendigkeit Versetzten zu verweigern, so sollen dieLosgekauften entweder den Käuferp das für sie erlegte Löse-geld zurückerstatten müssen, oder zum Dank für diese Wohl-tat fünf Jahre lang ihnen Dienst und Arbeit leisten, uud wennSie Frei-eboreue sind, die Freiheit unversehrt behalten. F«"ollen daher dieselben unlcr der von Uns anbefohlenen Be-schränkung zu ihren Häusern zurückkehren dürfen, und durchdas Heiuikebrrecht ihnen, wie auch schon aus den Gutachtender Allen erhellt, Alles unverkürzt erhalten werden. Solltedieser Vorschrift ein Verwaltersclav, Pächter oder Geschäfts-kesorger zuwiderhandeln , so soll er ohne Weiteres mit derStrafe der Deportation zu Bergwerksarbeit veruriheilt Werden;■ s t er aber Eigenlhümer von Grundbesitz, so soll er wissen,dans sein Vermögen vom Fiscus in Beschlag genommen, und'•" selbst deportirt werden werde. Zur leichtern Ausführungdieser Vorschrift, wollen Wir, sollen die Bischöfe 5 ") der»ächstgelegeneii Orte sich diese« Umstände« Sorge angelegenBe i» lassen. Auch die Curialen der nächsten Städte, hat esa "geinesseu geschienen, dazu aufzufodern, Unser Gesetz aufrechtz " erhalten, und sollen alle Statthalter wissen, dass sie sowohla 'n ihre Unterbeamten zehn Pfund Goldes zu erlegen habenSollen, wenn sie Unseren Befehl vernachlässigen. Geg. zuftavbnna d. II. Dechr. u. d. C. Honor. VIII. u. Theo»d «s. 111. (409.)

Zwelunufunfzlgster Titel.

■" e infantibus c.vpositis liberis et servis

c l d c h i s q u i sang u inolento s n u t r i e ndo s

a c c e p c r int.

\r~on ausgesalzten freien oder Schwetdindern, und denen, welcheMeugeborcne zur Ernährung 'übernommen haben.)

1. 1). K. Alex and an Claud.Wenn eiu Rind, deiner Sclavin oder Hörigen 55 ) wider«ein Wissen und Willen ausgesetzt worden ist, so wird dirJ'' c '"s in den Weg gelegt, dasselbe zurückziifodern. Die^ausgäbe desselben, ausser wenu du es von einem Diebe inAnspruch genommen hast, wird dergestalt geschehen, dass,^eun etwas auf dessen Ernährung oder etwa zur Erlernunge 'iier Kunst rechtmässiger Weise verwendet worden, du die«*!' ersetzen hast. Geg. d. 30. Mai u. d. C. Julian. II. u.ri,1 l>in. (224.)

**) C/iristiani, s. Gotha fr. I. I.

oi ) Adscriptitia, s. Hugo B. G. p. 1024.

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