Codex. L VIII. Tit. 51. De posilitninio reversis etc. 273
ein, und Wir gestatten nicht, dass dir durch dein Verhältnis*10 der Zwischenzeit insofern ein IMachtheil entstehe, dass dudie durch die Erbfolge erworbenen Sachen deiner Mutter nicht>u rechtlichen Anspruch nehmen konntest. Geg, d. 17. März«. d. C. d. K.
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15. Dies, an Macrotraul.Derjenige Freie, welcher vom Feinde gefangen worden,'"»gekauft wird , kann aus Begünstigung der Freiheit auchnoch bevor die für ihn gezahlte Summe zurückgezahlt wird 4B ),die Hechte der Erbfolge in Anspruch nehmen, um daraus daa«iir ihn gezahlte Lösegeld zu entrichten.
16. Dies, an B asilida.Es ist angemessen, die Söhne einer losgekauften [freien]*rau, wenn sie auch in der Zwischenzeit mit einem Sehnenerzeugt wordeu, dem Stande der Freigeborenheit in Geinüss-
e it der darüber geschehenen humanen Annahme zurückzugeben.
" e g. zu Yiminaciiiin d. 28. Aug. u. d. C. d. K.
17. Dies, an Diogen in.Ein vom Feinde'gefangen genommener Freier erhält nachSeachehener Loskaiifung nur erst nach Zurückzahlung des Lö-"effeldes, oder dessen durch irgend ein Anzeichen 50 ) gesche-he» Erlass seinen vorigeu Stand wieder. Wenn eine Mutter,Ur en Sohn in dieser Art loskauft, so giebt, weil bei einein*°'cheu Coutract weniger an den Preis, als vielmehr an dio■^■"Wendung des traurigen Ereignisses gedacht wird, die Ab-J. '» den Sohn dem wüuschenswürdigen standesrechtlicheup rli;il(|,; 8 g wiederzugewinnen , denselben der Mutter sofortwieder, dergestalt, dass der Sohn die Uebernahme städtischerhinter wegen des ihn betroffenen vorübergegangenen Ereig-'"«seg nicht ablehnen darf. Wenn daher der Sohu iu Rücksichtep elterlichen Liebe losgekauft worden ist, so ist es nicht"Rimessen, dass dir deine Handlung leid wird, und du Streit•gen des Lösegeldes erhebest ; die Zurückgabe der von ihmJ" geschuldet werdenden Mitgift s ') federst dn aber mit allem^cute. Geg. zu Divellum d. 30. Oct. u. d. C. d. K.
49 ) Ich streiche das Comma hinter restituaiur, und ziehe die»zu peeunia.
^)Judicio: es wird wohl ohne Bedenken die Cujacische(jV'oo. 22) auch von Gothoi'r. angenommene-Lesart indiciogewählt werden dürfen, wo dann an /. 7. und 13. h. U zuerinnern ist.
"*!> "Wahrscheinlich als Erben seines Vaters.
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