Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
259
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Codex. L.VUI. Tit. 47. De patria potcstate. 259

Siebenundvierzigster Titel.De patria poteslate,* {Von der väterlichen Gewalt.)i. D. K. Antonin. u. TTcrus an Titius.Wenn du bebanptest, dass dein Sohn in deiner GewaltStehe, so wird der Proviucialpräsident es ermessen, ob er dichhören müsse, da du es lange geduldet, dass sein Vermögen,"wie das eines Hausvaters, von denen verwaltet worden sei,Welche im Testamente der Mutter zu seinen Vormündern er-nannt worden waren.

2. I). K. Antonin. an Maronia.Das Eigenthnm an Dem, was du in der väterlichen Ge-walt stehend besessen hast, hat deinem Vater gehört, mit Aus-nahme dessen, was [für ihu] nicht erworben wird. Geg. d,14. Febr. u. d. C. Lät. II. u. Cereal. (215.)

3. D. K. Alex and. an Artemidor.Wenn sich dein Sohn in deiner Gewalt befindet, so hater die dir erworbenen Gegenstände nicht veräussern können.Will er dir den einem Vater schuldigen Gehorsam nicht er-zeigen, so wirst du nicht verhindert, denselben vermöge deiuerväterlichen Gewalt zu züchtigen, und darfst auch schärfereMaassregeln anwenden, wenn er in ähnlichem Ungehorsambeharrt hat, und ihn dem Provincialpräsidenten übergeben, ummit deiner Zustimmung ein Urtheil zu sprechen. Geg. d. 26.Kovembr. u. d. C. AI bin. u. Maxim. (227.)

4. I). K. V 'alerian. u- Gallien, an Gala.Es scheint zwar angemessener, wenn zwischen dir unddeinen Söhnen Streitigkeiten entstehen, dieselben innerhalb desHauses zu beendigen. Wenn aber die Sache so beschaffen'st, dass du wegen Injurien derselben sowohl zur Hülfe Rech-tens als zur Rache geschritten bist, so wird der Provincial-präsident auf geschehenes Ansuchen über die peeuniären An-gelegenheiten zwar den gewöhnlicheu Rechtsgang anbefehlen,aber jeden Falls die Söhue zwingen , der Mutter die schuldigeEhrerbietung zu erweisen, und wenn er befunden, dass sie inihrer Undankbarkeit bis zn Injurien gegangen sind, die Ver-letzung der kindlichen Ehrerbietung harter ahnden. Geg. d.»8. Mai u. d. C. Aemilian. u. Bass. II. (259.)

5. 1). K. Dioclet. u. Maxim, an Donat.Deine Tochter wird durch den Befehl des Protincial-s< atthalters nicht blos zur Erweisung der Ehrerbietung, sonderna "cu zur Darreichung des Lebensunterhalts genÖthigt werden.6e l?. d. 1. März u. d. C. Dioclet. u. Maxim. (287.)

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