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Codex. L. VIII. Tit. 48. De adoplionibus.
6. Dies, an Her mögen.Die Loasagung, deren man sich nach griechischer SiKezur Veräiisseruug der Kinder bediente, und unnarjou^ig hiess,wird durch die Römischen Gesetze nicht gut geheisseu. Geg.d. 15. IXoveinbr. n. d. C. Maxim. II. u. Januar. (288.)
7. Dies, an Dupliana.Wenn dein Ehemann, obwohl Militär, in ■väterlicher Ge-walt Klebend in gesetzmässiger Ehe Sohne erzeugt bat, so er-liegt es keinem Zweifel, dass dieser in des Grossvaters Ge-walt geblieben sei. Geg. d. 4. April u. d. C. d. K.
8. Dies, an Aemiliana.
Dass die Freigelassenen nach Art der Freigeborenen dienach geschehener Freilassung in geselzinässiger Fhe erzeugt«"Kinder in ihrer Gewalt haben, dawider spricht nichts. Geg.mi Sirmiuin d. 16. April u. d. C. d. K.
9. Dies, an Niconagor.
Dass Niemandem freistehe, »einen Sohn zn verleugnen,erklären mittelst klarer Rechtsvorschrift die Senatsbescblüsseüber die Anerkennung der Kinder, die angedrohete Strafe, dieim immerwährenden Fdicle begründete Kluge über das Stande"*recht, und das dein für die entwöhnten Kinder 34 ) klagendAuftretenden beim Präsidenten nachgewiesene Rechtsmittelüber die Alimente für dieselben. Geg. zu Sirmiuin d. 1. IM" 1u. d. C. d. K.
10. D. K. Consiant. an Maxim., Praef. d. St.
Die Alten gaben soviel auf die Freiheit, dass den Vätern,denen ehedem das Recht und die Macht über Leben und Toiihrer Kinder zustand, nicht gestattet war, ihnen die Freiheitzu entziehen. Geg. zu Thcssalonich d. 18. Mai u. d. ß«Sever. u. Rufin. (323.)
Achtundvierzigster Titel.
De adoptionibus.{Von den Annahmen an Kindes Statt.)
1. D. K. Gordian. an Martia.Diejenigen, welche sich in fremder Gewalt befinden»können dein bürgerlichen Rechte zufolge nur von Denen a°Kindes Statt angenommen werden, denen die volle Befiigi»' 8 *
34) Trimo, s. Cujac. 06s. XIX. 40. bis zum 8. Jahre Win-den nämlich in der Regel die Kinder an der Mlltterbritst ge-nährt ; trimus steht aber dem nuper lade depuisus völlig gleich-