Codex. L. VIII. Tit. 30. Si vcndiio pignorc agatur. 215
es niedergelegt habe. Denn wenn anch an Capital oder Zin-sen nur ein massiger Rest bleibt, so kann der Verkauf derverpfändeten SacLe doch nicht verhindert werden, und derKäufer wird dadurch, dass er weiss, es sei vom Schuldnere '»e solche Anzeige an den Gläubiger geschehen , nicht Re-si'ier im schlechten Glauben. Geg. d. 3. Aug. u. d. K.Gordiau. u. Aviola. ('239.) ,
Dreissigster Titel. ^Si vcndilo pignore agafvr.(Wenn nach Verlauf des Pfandes Klage erholen wird.)1. 1). K. Alexand. an Agrippa.Der darum angegangene Prcvincialpräsident wird , wennerwiesen worden ist, dein Gläubiger, welcher das Hecht, diePfänder zu verkaufen , hatte, habe ein Landgut arglistigerWeise verkauft, demselben Gläubiger anbefehlen , dir soviel•terauszugehen, als dein Interesse beträgt. Wenn aber dieSumme von dem Vermögen des vernrtheilten (Gläubigers nichtbezahlt werden kann, und es erwieseu -worden ist, dass derKäufer im schlechten Glauben gekauft habe, so wird er,Wenn du das Capital mit Zinsen augeboten, um welches dugLandgut verkauft worden ist, dem Räufer schlechten Glaubensaubefehlen, dir das Landgut mit den Nutzungen herauszugeben.Geg. d. 1. Septbr. u. d. C. Alexand. (222.)
2. J)ers. an Acmilian.Die Sclaven, welche, wie du angiebst, ohne Recht dazuvom Gläubiger verkauft worden sind, kann dein Vater oderdu , wenn seine INIachverlassenschaft an dich gefallen, vonuen Resitzern fodern. Sind sie aber erlassen worden, so mögedein Vater deren Werth vom Gläubiger fodern, welcher sieohne Recht dazu verkauft hat. Geg. d. 30. Decbr. u. d. C.Alexand. (222.) /
3. Ders. (in Claud.Wenn deine Frau dem Provincialpräsidenten den Beweisgeführt hat, dass, während sie dreissig Goldstücke schuldigwar, ihr Gläubiger die [verpfändeten] Sclaven, welche mehrWerlh waren , begiiustigungsweise [gegen den Räufer] fürzwanzig Goldstücke verkauft habe, und nicht zahlungsfähiggewesen sei, so wird er anbefehlen, dass die Räufer dieSclaven gegen Rückempfang des Raufgeldes zurückgeben göl-ten. Geg. d. 16. Septbr. u. d. C. Maxim. II. u . Aelian.(223.)
4. I). K. Gordian. an lüudem.Da du angiebst, eg »ei ein Rauf über eine verpfändete