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202 Codex L. VIII. TU. 19. Do hh, qui in priorum etc.
den soll. Denn Wir wollen nicht den Weibern andurch z"einem Gewinn verhelfen, sondern nnr dafür sorgen, dass siekeinen Schaden erleiden, und um das Ihrige betrogen werden.§. 3. Gegenwärtige» Gesetz soll von nun an in Kraft treten,und beziehen Wir dasselbe nicht rückwärts. Geg. zu Constaii-liuopel d. 27. JVovbr. u. d. C. La in päd. u. Orest. (631.)
Auth. De aequal. dot. ete. }. Jus cons. {Nov. 97. Cap. 3.)Sothanen Rechteiis soll sie sich auch wider diejenigen be-dienen, welche sich mit einem persönlichen Vorzugnrechteschützen, z. B. die, mit deren Gelde Sachen gekauft oderausgebessert worden, ausser denen, welche durch eine neuereConstitution ausgenommen worden sind, so wie diejenigen»welche zum Ankauf einer Dienststelle dein Ehemann gegeneine schriftliche, Urkunde Geld geliehen haben.
Auth. Dt exact {. Ais igitur. (Nov. 9t. Cap. i.)Was von den Mitgiflsstücken noch selbst vorhanden ist,das soll der Frau, der auch die dingliche Klage zusteht, oderderen Kindern erhallen werden; ausserdem aber soll, es mögennun beide 88 ) Weiber noch am Leben, oder beide gestorben,oder nur eine von beiden vorhanden sein, allemal die erstereoder ihre Kinder vorgehen, solches ist durch eine neue Con-stitution noch deutlicher gemacht worden.
Neunzehnter Titel.
De his t qui in priorum creditorum locut"s u c c c d u n1.
(Von denen, welche an die Sielte der allem Gläubigernachfolgen)
1. D. K. Sever. u. Antonin. an Marcellina.Es folgen an die Stelle eines hypothekarischen Gläubiger. 1 *nicht alleraal diejenigen nach, deren Geld an den Gläubigerübergeht. Dies wird nur dann so gehalten, wenn derjenige»welcher nachher das Geld hergiebt, unter der Bedingung cre-ditirt, dass ihm dasselbe Pfand verpflichtet werde, und er a»die Stelle jenes nachfolge. Da dies in Ansehung deiner Per-lon nicht geschehen ist, (denn es ist rechtlich erkannt wor-den, dass du keine Pfänder erhalten habest,) so meinst duvergeblich, dass dir die Hülfe Unserer hierauf bezügliche»Constitution von Nö'then sei. Geg. d. 15. Juli u. d. C. PoWpejan. n. Avil. (209.)
88) Auch hier verweise ich auf die. Novelle selbst; es i»» voneiner geschiedenen Frau die Rede.