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6 (1832)
Entstehung
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199
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Codix. L. THI- TU. 18. Qmpotiores in pignorn etc. 199

dieses Pfandes nicht früher erlange, als die dem altern Glänbi-ßT geschuldet werdende Summe gezahlt worden ist. Geg.*» Heraclea d. 30. April n. d. C. d. K.

9. Dies, an Asclepiod.Es ist bekannt, dass diejenigen, welche ein Pfand erhal-ten haben, darum, weil sie eine dingliche Klage haben, allenPrivilegien, welche den persönlichen Klagen zustehen, vorge-zogen werden. Geg. d. 2. Decembr. u. d. C. d. K.

10. Dies, un Pollipcuca.Da dir dein Ehemann für die empfangene Mitgift SachenVe 'pfäudet hat, so köunen nach seinem Ableben diejenigen,denen er dieselben zum Pfände gegeben hatte, durchaus keine"ecbtliche Verfolgung erheben, bevor sie nicht deine Fodermtgzu zahleu sich erboten haben. Die handschriftlichen Gläubigerönuen aber bekannter Weise diejenigen , von denen nicht er-wiesen wird, dass sie dein Schuldner als Erben nachgefolgt* ,n d , weder mit einer dinglichen noch mit einer persönlichen"läge angreifen. Geg. d. 5. Dec. U. d. C. d. K.

11. D. K. Jjco an Erythrius, Praef. Pr.Die schriftlichen Aufsätze, welche oftmals von Manchemmit Zuziehung von Freunden privatim S4 ) errichtet, und Ver-gleichs, Vertrags, oder Darlehus, oder einer Gesellscbaflssfif- ,tung halber, oder aus irgend sonst einer andern Ursache oderLontracts wegen, aufgenommen worden, griechisch u)ur/£iQa(von eigener Hand geschriebene) genannt, sollen, es mag nundie ganze Urkunde von der Hand der Contrahirenden, odereines Schnellschreibers, oder irgend eines Andern geschriebenSem, vorausgesetzt dass sie mit ihrer Unterschrift versehe«*wd, oder mit Zuziehung von Zengeu, oder nicht, wenn dieseauch Couditioualen ss ) sind, welche gewöhulich Tabularien«eissen, oder nicht, als wären sie öffentliche, wenn persön-liche Klage erhoben wird, von rechtlicher Kraft sein. Sollteaber Jemand aus Urkundeu der Art ein Pfand- oder Hypothek-recht in Anspruch nehmen wollen, so befehlen Wir, soll der-jenige, wer sich auf öffentlich verfertigte Urkunden stützt,einen Vorzug haben, wenn er auch der Zeit nach jüngerer

84) Secrete, Wunderlich additam. ad Bris», h. v.

85 Conditionahs; über diesen Ausdruck mul dessen geschicht-liche Ableitung ist keine genügende Auskunft zu geben, s.Brissnn (Heinecc.) h. v. es möchte wohl eine Art von8clav zu verstehen sein, welcher Notnriatsgesrhäfte vernsh.Ueber diese Gattung von Leuten s. Glück XFJII p. 980.Anm. 80. f. 281. u. f. Anm. 82. Der», erläutert das guuzeGesetz.