Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
192
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192 Codkx. L. YHJ. Tit. 16. Si aliena res pignori data sil.

das Vermögen der Frau nur dann diese Gefahr betrifft, wenndas gesammte Vermögen de» Ebeinannes und derer, welcheihn zu der Stelle ernannt haben, erschöpft ist, und nichtsübrig- befunden wird. Geg. d. 10. Aug. u. d. C. (Junis n<Carin. (283.)

5. D. K. bioclet.il. Maxim, an Corinthia.Wenn die Sclaven, die übereinkunftsweise zum Unfer-

pfande haften sollten , nicht in das Landgut hineingeführt odergebracht worden, auch' nicht nachgewiesen wird, das» sie be-sonders verpfändet seien, so wird der Provincialstatthalter derenHerausgabe verfügen. Denn die Eigenlhümerin des Landguteskann nicht unter dem Vorwande des unbezahlten MiethzinseSderen Herausgabe verzögern, indem, weun sie beweisen kann,dass ihr auf den Miethzins oder ans irgend einem andernGrunde etwas'verschuldet werde, sie auf Zahlung desselbenim ordentlichen Wege Hechten« Anspruch erheben mag. Geff-d. 21. Jan. u. d. C. d. K.

6. D K. Theodos. ü. Valentin, an Florent.Wenn die Mutter nach Uebcrnahine der gesetzmässigen

Vormundschaft über ihre Kinder, dem geleisteten Eide entge-gen sich zur anderweiten Heirath gewendet hat, so wird, so-lange sie nicht für jene einen Vormund bestellen 'lassen, undihnen gezahlt hat, wag ihnen auf den Grund der geführtenVormundschaft gebührt, auch das Vermögen des Ehemanne»für die Rechnung der ver/logseneu Vormundschaft unterpfands-weise verhaftet sein. Geg. d. 10. Juli u. d. C. The od XVtf-D. Fest. (439.)

7. I). K. Justinian, an loann., Praef. Pr.Wir verordnen, das» in Ansehung der vom MiothsmniH»hineingesehaffteu und hineingebrachten Gegenstände welch")dem Eigenthümer [des Hauses] für den' Miethzins stillschwei-gend haften, nicht blos in beiden Städten Rom, und deren Ge-biet diese Rechtsbestiuiiming Statt haben solle, gondern auchin Unseru Provinzen. Deuu e* ist Unser Wille, dass ei'"'solche gerechte Vermuthung auch für alle Unsere Provincial-unterthaiien streiten solle. Geg. <|. ig, Oclobr. im zweite«Jahre nach d. L am päd. u. Orest. Consulat. (53-».)

Sechzehnter Titel.

S i aliena res p ig n o r i data s i l.

(TVenn eine fremde Sacht: verpfändet worden.)

1. I). K. Sever. an C'arp.

Der Geschäftsbegorger hat ohne des Eigenthümer» Wil^'"

das Haus vergeblich zum UuterpfUudc bestellt. Wenn h> c)i