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6 (1832)
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180
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Codex. L. VIII. Tit. 12. Da operibtts publicis.

fünfzig Pfund Silber geschätztwerden wird. In Betreif vonGebäuden grossem Werths soll erst zu Unserer Keuntniss-nahine Bericht erstattet werden, damit, wo eine grössereSumme gefodert wird , die Kaiserliche -Ermächtigung' eintrete.Geg. zu Constant. d. 27. Febr. u. d. C. .Theo dos. III. u.Abundant. (.593.)

10. Dies, an Ruf in., Praef. Pr.. Wenn ein Statthalter nach Volleudung eines mit öffent-lichen Geldern aufgeführten Baues an denselben seinen Namenohne die Erwähnung Unserer Majestät hat einschreiben las-sen, so soll er als des Majestäts Verbrechens schuldig haften.Geg. zu Constant. d. 2. Juli u. d. C, Are ad. u. Honor.(394.)

11. D. K. Aren d.u. Jlonor. an Euseb., Com. sacr. larg.Damit nicht blühende Städte und Ortschaften durch AlterVerfallen, so weisen Wir Ton den Einkünften der Landgüterdes Gemeinwesen« zur Ausbesserung der öffentlichen Bautenund Heilziing 49 ) der Bäder den dritten Theil an. Geg. zuMailand d. 21. Juni u. d. C. Olybrius u. Probin. (395.)

12. Dies, an Cäsar., Praef. Pr.Alle Statthalter der Provinzen sollen durch Zuschriftenermahnt werden, darauf bedacht zu sein, dass die städtischenSenate so ) und Einwohner der Städte entweder neue Mauernderselben bauen, oder die alten fester ausbessern müsse»,wobei die Kosten dergestalt aufgebracht werden sollen, da«»die dazu nöthigen Beiträge nach den Kräften eines Jeden ver-theilt und je nach der Taxe des künftigen Baues auf dieGrundstücke der Bürger angewiesen werden 51 ), damit nichtmehr gefodert werde, als die Notwendigkeit geboten, undauch nicht weniger, um nicht den Zweck zu verfehlen. Estmuss aber auf jeden tragenden Morgen Acker eine bestimmteSumme vertheilt werden, damit Alle zur Aufbringung derKosten eine gleiche Notwendigkeit treffe, wobei Niemandemeine Entschuldigung oder irgend eine andere Veriniilhiing fjjfdie Befreiung davon zu Theil werden soll. Geg. d. 24. März-n. d. C. Arcad. IV. u. Honor. III. (396.)

13. Dies, an Theodor., Praef. Pr.Es soll kein Statthalter sich herausnehmen, und ohnevorherige Anfrage bei Unserer Majestät einen neuen Bau »""

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49) Substifuiioni, ich lese mit Cod. The od. subustioni CA/'-1. 32.) s. Gothofr. ad h. I. u. dessen Glossar, h. v.

50) Ordines, Savi^ny a. a. O. I. 18.

51) ». Gothofr. I. I. ad Co/ist. 34.