Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
156
Einzelbild herunterladen
 

156 Codex. L. VII. Tit. 75. De reuocandis 7t!s, qiiae etc.

leinten kann, oder durch Arglist es dabin gebracht, dass er esnicht kann, nach dem immerwährenden Edicte eine Klage ge-stattet werde.

(i08 sqcj) widerlegt; letzterer bezieht die Zuständigkeit derKlage auf den Schuldner, der, von seinem eigenen Sehn 1 li-tt er betrogen, veranlasst worden, ihm Krlass der Verbind-lichkeit zu ertheilen, und sei also letzterer der Fraudalor.Das letztere scheint allerdings anzunehmen zu sein. Könntenicht aber eine subsidiarische Klage des Hauptgläubigers wi-der diesen als Mitbetrüger gemeint sein?