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6 (1832)
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111
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Codex. L. VII. Tit. 57. Comminationes, epistolas etc. 111

peinlichen Anklagen denen, die gar nicht Tor Gericht gezogenworden sind, kein Schaden entstehen könne, wenn [rücksicht-lich ihrer] etwas als ein Nachtheil erscheinen sollte.

4. Dieselben an Soterianus.Zwischen Dritten verhandelte Angelegenheiten können,wie oft verordnet worden, auch in einem ähnlichen Geschäfteeinem Abwesenden keinen Eintrag tluiu. Geg. zu Sirunumden 25. November u. d. C. d. R.

Sieljcivumlfünfzigster Titel.Comminationes , epistolas, programmala,su b scr ip t ione s auetoritate vi r ei j u d i c a t a e

non h ab c r e.{Dass Androhungen, Briefe, Ausschreiben, Unterschriften*),die Auctoritdt der Jtechtskraft nicht erhalten.)1. Der Kaiser Antoninus an llog ati anus.Die Androhung eines Richters, welcher verfügt hat, das»diejenigen, die binnen einer bestimmten Frist nicht Zahlunggeleistet hätten, bestimmte Zinsen zahlen sollten , kann nichteinmal die Kraft einer Stipulation erhalten. Geg. d. 12.Januar 213. u. d. C. Anton. IV. u. Balb. II.

2. Der Kaiser Alexander an Maximus.Dass der Provincialstalthalter durch ein briefliches An-schreiben Euch anbefohlen hat, einem städtischen GemeinwesenGeld zu zahlen, erhält keiue Wirkung der Rechtskraft. Geg.d. 12. März 223. u. d. C. Maxim. IL u. Aelian.

3. Derselbe an Zoticus.Was nach rechtlicher Erörterung einer Angelegenheit be-schieden wird, kann nicht durch eine Unterschrift, wie oftrexeribirt worden, widerrufen werden. Geg. d. 8. Septembr.227. u. d. C. Albin. n. Maxim.

4. Der Kaiser Gordianus an Asclepiodoius.Das in den Acten enthaltene Zvvischenerkenntuiss desPräsidenten, dass, wenn der Reklagte der Zahlung der Schuldnicht Genüge geleistet, er das Doppehe oder Vierfache erle-gen solle, ist vielmehr der [ausgesprochene] Wille eines An-drohenden, als das Erkenntnis« eines Richters, indem vomrechtlichen Gesichtspunkte aus betrachtet ein Bescheid der Artdie Auctorität der Rechtskraft nicht erlangen kann.

5. Derselbe an Jucundus.Der Richter, der dem rechtlichen Verfahren Statt gege-

5) D. h. eine Kurze Resolution durch U.