110 (Iudex. L. VII. Tit. 55. S! plures unasentenlia etc. Til.5(i.
FünfunuTunfzigster Titel.
S i plures un a sententia c o n demnat i s u n t.
{Jfenn Mehrcrc durch ein Erkenntniss verurtheill sind.)1. Der Kaiser Alexander an Victor.
Wenn nicht jeder Einzelne auf das Gauze, sondern ihr,du und dein Genosse, im Allgemeinen zu einer bestimmtenSumme verurlheilt worden seid, ohne dass hinzugefügt wor-den, dass, was von dem Einen nicht erlangt werdeu könne,der Andere zu erfüllen haben solle, so ist die Wirkung desErkenntnisses nach Jvonftheileu gesondert. Daher kannst du,wenn du zu deinem Theile dem Erkeuiituiss gehorsamgewesen, deshalb, dass der andere Theil nicht eingeht,auf den Grund der rechtskräftigen Entscheidung nicht ange-griJfen werden.
2. Der Kaiser flordianus an Annianus.Sobald von mehrern [verklagten] Vormündern Gescbäfls-besorger bestellt worden sind, und die Vernrfheilung in An-sehung Aller erfolgt, erscheint die Wirkung des Erkenntnissesgetheilt, und darum kann, bekanntem Rechte nach, nicht dasvon den übrigen gefodert werden, was von dem Einen nichterlangt werden kann.
Sechsund fünfzigster Titel.
Q ui b us res ju di c at a no n nocet.
(Wem die rechtskräftige Entscheidung nicht schadet.)
1. Der Kaiser Alexander an Masculinus.Wenn dn deinem Bruder weder die Verteidigung dei-ner Angelegenheit übertragen, noch das Verhandelte geneh-migt hast, so schadet dir die Einrede rechtskräftig entschiede-ner Sache nicht; und darum steht dir nichts im Wege, deineAngelegenheit ohne allen Nachtheil, dass rechtskräftig erkanntworden, zu betreiben. Geg. d. 7. Mai 222. u. d. C. Alexander.
2. Der Kaiser Gordianus an Athemins.Zwischen Dritten rechtskräftig entschiedene Angelegenhei-ten bringen in der Kegel denen, die zu dein Verfahren nichtzugezogen worden, weder Vortheil noch Nachtheil; daherkann deiner Eukelin durchaus daraus kein Schaden entstehen,was wider ihre Miterbeu erkannt worden, sobald nichts wi-der sie selbst entschieden worden ist.
3. Die Kaiser Dio cletianus und TSI axiinianus an Ho*
11 or aiu s.Es ist eine ausgemachte Eechtswahrheit, das» auch bei