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6 (1832)
Entstehung
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107
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die

Codex. L. VII. Tit. 53. De execul'ione rei judictrtuc. 107

Unterpfand bestellte unbewegliche Gegenstände schon längstzum öffentlichen Anschlag gestellt, wegen boshafter Verträge ' u ü )oder mächtigen Einflusses ') des Gegeiltheils keineu Räuferhaben finden können, so wird er Dich in ihreu Besitz setzen,damit durch dieses Mittel die so lange verzögerte Sache zumAustrag gebracht werde. Geg. d. 21. Juni 214. u. d. C.Measahi u. Sabin.

4. Derselbe an den Soldaten 3Iarcellus.Gehalte deswegen iunezubehalten, dass Du verurtheilt wor-den bist, wird der Provincialpräsident nicht gestatten , solangeer die rechtskräftig entschiedene Sache auf andere Weise voll-st! ecken kann. Geg. d. * 5. Juni 216. u. d. C. Sabin. II.ii. AnuHin.

5. Der Kaiser Gordianus an Amandus.Auch ausstehende Foderungen des Schuldners können,wie bekannt, bei Hülfsvollslreckungen als Gegenstände abge-pfändet werden. Geg. d. 13. Oclober 242. u. d. C. Atticusu. Prätextat us.

6. Der Kaiser Vhilipjius an Titianus.Wenn, wie du angibst, der bestellte Vollstrecker rechts-kräftig entschiedener Sachen, sich die Befugnisse eines Rich-ters angemaasst, und Dem, was vorher zu deinen Gunsten ent-schieden worden, zuwider aussprechen zu müssen geglaubt hat,so kann das von ihm gefällte Erkenntniss durchaus keiueRechtskraft beschreiten.

7. Die Kaiser Diocleti anus und Maxiviianus anTheodorus. >

Wenn die Herausgabe durch lange und offenbare Zöge-rungeu des Gegentheils hingehalten worden, und bei Sclavenauch deren Tod eingetreten ist, so inuss von dem Zögerndenauch deren Würderuug herausgegeben werden. So werdendir die Thiere auch mit ihreu Jungen durch des PräsidentenHülfe herausgegeben.

8. Dieselben an Nicomachti s.Es ist klar, dass nur derjenige ein Hülfsvollstrecker sei,der, nachdem zwischen den Parteien das ganze Verfahrendurchgeführt und jeder gehört, und dann das Erkenntniss aus-gesprochen worden, die Wirkuug der rechtskräftig entschiede-nen Sache zur Ausführung bringt. Ohne Datum u. Jahreszahl.

100) Compactum, struetam collato in unum consilio machi-

nationem significat, Brisson. Comnlott.1) So ist wohl ambilio zu verstehen, s. Brisson. h. v. u.

des Hein. Zusatz.

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