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6 (1832)
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Codex. L. VII. Tit. Mi. De liberal} ctumttt.

suchung angestellt werden, denn die [Einrede] rechtlich ent-schiedener Sache, wenn über deren Eigenlhum erkHinil wor-den ist, kann in einer Freiheitsangelegenheit uicht vorgeschütztwerden. Geg. zu Kom d. 5. Febr. 214 u. d. C. Messalaii. Sabin u s.

3. Der Kaiser Alexander an Quirinus.

Wenn ein freier Mann sich zu einer fremden Sclavin

bettet, so wird er auch dann nicht Sclav des Herren dieser

Frauensperson, wenn ihm angekündigt worden, sich dessen zu

enthalten. Geg. d. 5. Febr. 225. «. d. C. Fiiscus u. Dexter.

4. Derselbe an Joeundus.Wenn Derjenige, den Du als Sclav fodertest, nach Er-örterung- der Sache, wenn auch in Deiner Abwesenheit durchErkenntnis* für einen Freien erachtet worden ist, so darf Dirnicht zum zweiten Mal eine Klage, ihn in die Sclaverei zuriiek-zufoderu, ertheilt werden. Hast Du aber nachher, nachdem Dues erfahren, wider des Richters Erkenntuiss appellirt, so wirdim kaiserlichen Geheimenrathe die Frage erörtert werden, ob esnach Hecht ertheilt worden sei.

5. Derselbe an Sabinus.Diejenige, Ton der Du behauptest, dass sie Deine Sclavinsei, kann darum nicht weniger auf die Freiheit rechtlichenAnspruch erheben, dass Du sie vom Fiscus gekauft hast. Eben-sowenig wird eine Einrede begründet, wenn sie zur Zeit desVerkaufs über zwanzig Jahr alt gewesen ist, indem die Be-rufung auf das Alter wider einen Kömischen Bürger nur danneine Einrede herstellen kann, wenn nachgewiesen wird, dassder Betheiligte, mn Tbeil am Preise zu haben, seine Einwil-ligung zu seiner eignen Sclaverei gegeben habe. Die Lastdes Beweises liegt freilich, wenn Jemand aus der Sclavereidie Freiheit in rechtlichen Anspruch nimmt, ihm ob, und wennder Beweis seinem Vorgeben nicht entspricht, so wirst Dudas Recht des Besitzes unerschüttert behalten.

6. Die Kaiser Valerianus und Gallicnns und der CäsarValerianus an V ersimenus.

Selbst wenn Du absichtlich geschrieben hast, Du seiestSclav, und nicht Freier, so wirst Du Deinem Rechte dadurchkeinen Abbruch thiiu ; um wie viel weniger also dann, wennDu durch Zeugen darthust, dass Du zur Aufstellung der Schriftgezwungen worden seiest.

7. Der Kaiser udurclianus an Secundus.Wenn Du von dein , dessen Sclav Du gewesen, freige-lassen worden bist, so ist ein Streit wegen der Freiheit wider