Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

Codex, L. VH. Tit. 16. De Überall caussa.

39

Dich ganz vergebeng, hauptsächlich aber von Seiten des ErbenDeine» Freilasgers, indem, wenn auch die Freiheitsertheilungnicht rechtmässig vor sich ging, er dennoch den Willen desErblasgerg au» Rücksicht auf den Erbschaftsantritt durch seineEinwilligung hat bestätigen müssen.

8. Die Kaiser Diocletianus u. Maxiinianus an Ver\n.a*Da Du angibst, es habe einstmals Deinem Herrn gefallen,Euch, Dich und Deine Tochter, gegen Erlegung einer bestiuim-«en Summe freizulassen, und Dich derselbe nur allein freige-lassen, so wird ihn der darum augegangene Präsident der Pro-vinz ermahnen, bei seinem Willen zu beharren, wobei ihmübrigens die schuldige Ehrfurcht vorbehalten bleibt, welcheFreigelassene ihrem Freilasser zu erweisen haben. Geg. d. *286. u. d. C. Maxiinus II. u. Aquilinus.

9. Dieselben an Proculus.Wenn gleich Deine Bittschrift Denjenigen, wider den siegerichtet ist, als von einer Sclaviu geboren benennt, dennochaber seinem Namen einen Beinamen gegeben, mit dein nurFreie benannt werden, und angegeben hat, er sei nicht Sciav,sondern nur mit dem Fleckeu der Sclaverei behaftet, so siehstDu ein, dass Du wider Einen, der nicht Sclav ist, gebeten habest.

10. Dieselben an Stratonicus.

Dago Rinder nicht durch Privatverträge, oder sonst eineHandlung des Privatverkehrs mit verändertem Verhältnis» Scla-veu werden können, ist ausgemachten Hechtens.11. Dieselben an Faustinus.

Sclaven verändern ihr Standesrecht nicht, wenn sie uner-laubter und unrechtlicher Weise nach städtischen Ehrenstellengestrebt haben; wenn daher Frage wegen des Standesrechtserhoben wird, so müsset ihr bedenken, dass es Euch nichtsnützen kann, dass Euer Vater städtische Ehrenstellen bekleidethat. Es wird daher nach getroffener Anordnung der nöthigenFörmlichkeiten vor dem Präsidenten der Provinz die Erörteruugüber Euer Standesrecht gepflogen werden.

12. Dieselben an Proculus.

Wenn Dich, vou einer Freigelassenen geboren, Jemandgekauft hat, so behältst üu Dein Standesrecht, welches Duvorher gehabt hast. Wenn aber Dein natürlicher Vater undHerr Dich von einer Sclaviu geboren verkauft hat, und Dunachher dein Käufer den Preis bezahlt hast, so hast Du darninnoch nicht die Freiheit erlangt. Geg. d. 14. April.

13. Dieselben an Paulus.Ueber den Stand eines Verstorbenen kann als Hauptsachr.