Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
32
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32 Codex. L. VU. 'i'it. 14. De ingenuü manummh.

Du nm den Mord Deines Herrn zu rächen, mit (iicLtigeu Be-weismitteln in einem beharrlichen Bestreben ausgemauert hast,die Freiheit, welche denen, die die Ermordung ihres Herrnrächen schon früher durch Senatsbeschlüsse und kaiserlicheVerordnungen zu gewähren , befohlen worden , für Deine so"•rossen Verdienste ebenfalls nicht durch die That selbst, son-dern durch Angehuug lind Entscheidung des Präsidenten da-vontragen. G. d. 7. Decbr. u. d. C. ' ti. Max.

2. Der Kaiser Constantinus an Januarius.Die Sclaveu, welche Falschmünzer, die heimlich falscheMünzen fertigen, augeben, sollen mit dein Römischen Bür-gerrechte beschenkt werden, ihren Werth aber die Herrenvom Fiacus ausgezahlt erhalten. Geg. zn Rom d. 20. JVov.321. «. d. C. Crispus IL u. Constantinus IL

3. Derselbe an das V o lh.Wenn ein SclaV die verborgen gebliebene oder durchVergleich beseitigte Schandthat eines Jungfranenraiibs angege-ben hat, so soll er mit der Freiheit beschenkt werden. G. zuAquileja d. 31. März 320. u. d. C. Con fi t an i i n u s VI. u.Co nstautius C üs.

4. Gratianus, V alentinianus und TJicodosius anSyagrius I'raef. l'rael.

Wenn ein Sclav einen militärischen Deserteur verratheiihat so soll er mit der Freiheit beschenkt werden. Geg. zuRom d. 15. Juli 380. n. d. C. Gratian. V. u. Theo-dosius I.

Vierzehnter Titel.

De ingenuis manumissis.{Von freigelassenen Freigeborenen.)1. Der Kaiser Alexander an Philetüt.Wenn Du sagst, Du seiest ein Freigeborener und in ei-nem Testamente freigelassen worden, so musst Du DeiueSache vor ihren Richtern au ) betreibeu ; Falls Du aber einenrechtmässigen Gegner hast, d. h. Den, der Dein Freilasserzu sein behauptet, so lasse dabei die Verordnung des Senatsnicht ausser Acht, dass , wer nach geschehener Freilassung-sein Geburtsrecht in Anspruch genommen habe, dasjenige,was er ans dein Hause des Freilassers besitze, daselbst zu-rücklassen müsse. Hierher sind, der Annahme der Rechlsge-

20) D. h. den Präsidenten.

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