Codex. L. VII. Tit. 10. De Ins qui a nun domino etc. 27
2. Derselbe an Hadriana.
Wenn die Ermächtigung de» Präsidenten der Provinz da»Decret des städtischen Senats bestätigt hat, wodurch Der dieFreiheit erhalten halte, dem Dn nachher, wie Du angiebst,ehelich verbunden worden bist, so ist es eine ganz ausge-machte Sache, dass die ans dieser Ehe geborene Tochter Ko-mische Bürgerin und in väterlicher Gewalt stehend sei.
3. Die Kaiser Diocletianus und Maximianus anl'hiladelphu s.
Ohne vorangegangenen Rechtstitel, wodurch das Eigen-thmn an Sclaven erworben zu werden pflegt, wird keinFreigelassener einer Mnuicipalgemeinde Sclav. Wenn Dudaher dem Gesetze des Vectibulicus zufolge, (dessen Wirkungdurch einen unter dem zweiten Consulat des Juventius Celsu»und dem ersten des Neralius Marcellus errichteten Senatsbe-schluss auch auf die Provinzen ausgedehnt worden) freigelassenworden, dag Kölnische Bürgerrecht erlangt hast, so hast Dudadurch, dass Du nachher als Freigelassener das Geschäfteines Tabulars 12 ) verwaltet hast, die erlangte Freiheit nichtverloren, und ebensowenig hat diese Deine Handlung demDeiner Söhne, der als Freigeboreuer geboren worden , imWege gestanden, dass er nicht Decurio sein könnte.
Zehnter Titel.
De his qni a non domino manumissi sunt.
(Von Denen, die vom Mchtherren freigelassen worden sind.)
1. Der Kaiser Antoninus an Cornelius.
■ Wer fremde Sclaven freilÜSBt, als wären sie seiu, der
nauet, Wle oftmals rescribirt worden, deren Herren , wenn
»ie dies vorziehen, zu ihrem Werthe, oder dem Interesse.
Geg. d. 1. März 213. u. d. Cons. Anton. «. Baibin. II.
2. Der Kaiser Alexander an Mcrcurialis.■ r .y euu A Fe ! ici8si 'na, die, wie Du angibst, einen Sclavenin Deinem Auftrage gekauft hat, das Eigenthum an demselbennoch .„cht auf D.ch übertragen, ,,„d ihn freigelassen hat, soverlangst Du vergeben«, dass Dir, „ach Wiederaufhehnng derFreiheit Dessen, der Deiner Angabe nach freigelasseu wordenist, dessen Besitz «hergeben werde.
12) S. Jacob. Gothofr. Vommentar ad Cod Th V11I •> 1Den historischen Grund dieses Rechtsfalls sehe ich nichtvöllig ein.