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Pandkct. L. XXVII. Til. 1. De excusationibw.
Einen, welcher ibrer Gerichtsbarkeit nicht unterworfen ist,zum Vormunde oder Curator gewühlt baben, dieser nichtnölhig, die Fristen zu beobachten , ebenso wie der , welcherweder Bürger, noch Einwohner ist.
14. Idem üb. V. E.vcusat. —■ Man muss wissen, dassman in Bezug auf die Befreiung ' der Vormünder oder Cura-toren , unter einem Freigelassenen nicbt blos den des "Vatersdes Mündels, sondern auch den der Mutter verstehen muss.§. 1. Aber auch wenn man in Betreff der Kinder des Patronsfragen sollte, so muss man wissen, dass wir diese Benennungnicht fblos] in dem ersten Grade annehmen, das heisst, I" 1Bezug auf] Sohn und Tochter , sondern auch [in Bezug auf]die Enkel von beiden und die folgenden. §. 2. Aber auchwenn [die Freigelassene] das Recht der goldenen Ringe erhal-ten haben sollte, so wird er [doch] den Bang der Freigelasse-nen in dieser Hinsicht noch behalten , wie der hö°chstseli£ eAn ton in us der Grosse 21 ') rescribirt hat. §. 3. Der, wel-cher für eigenes Geld gekauft 30 ), und frei gelassen wordenist, wird durchaus nicht den übrigen Freigelassenen gleichge-stellt. §. 4. Wenn viele Freigelassene vorhanden' sein soll-ten, so wird einer von ihnen alle den Kindern zum Vormundebestellt werden, und er wird durch drei Vormundschaften nichtbefreit werden.
15. /dem üb. VI. Excusat. — Einen Zeugungsunfähige«werden [die Obrigkeiten] zum Vormunde wählen; denn er batkeine Entschuldigung, wie eine Verordnung der Kaiser Se ve-nia und An t oni nus zeigt. §. 1. Wer dein Vater verspro-chen hat,, den Kindern [desselben] Vormund zu sein, kannvon dieser Vormundschaft'nicbt befreit werden, wenn er oucbsonst Rechtsgründe zur Befreiung hat. §. 2. Mau inuss wis"sen, dass eine Würde Keinem eine Entschuldigung verschaffe"wird; wenn daher Jemand Senator sein sollte , so wird der-selbe Vormund auch [über die Kinderj 3 ') der Senatoren sein,welche von niedrigem Range sind, wie die LöchstseliRen M»'"ciis und Com modus rescribirt habe". §. 3. Wenn aberJemand Vormund oder Curator [über das Kind| ■*-) eines Nicht"jgenators oder eines sonst in einer Würde Stehenden ist, [und]nachher Senator wird, so wird er für immer von der Besorgung 1
29) D. h. Antoninns Caracalla. S. Zimmern Gesch. d.R. Pr. R. B. I. S. 185. Anin. 8.
30) 8. L. 5. J. 22. !)■ de agitosc. lib. 2b. 3.
31) Diesen Zusatz von Augustinus verwirft Kriegel l '•i). 79 not 481, weil hier an eineCura über einen minder-jährigen Senator zu denken sei.
32) Kriegel 1. 1. verwirftauch diesen Zusatz; siehe jedochden folgenden Satz.