926 Pandect. h. XXVI. Tit. 10. De suspectus tutor. et curai.
verlustig werden sollen, und dass der Mündel zur Erhaltungseines Eigenthnms in den Besitz [vom Vermögen] dessen ge-setzt werde, der nach eigenem Urlheile verdächtig gewordenist; und Gegenstände, die durch längeres Aufbewahren sichverschlechtern würden, sollen von dem [dazu] bestellten Ciira-tor veräussert werden. §. 3. Desgleichen pflegt ein Vormnud,der nicht zum Vorschein kommt, durch Edicte vorgeladen rinnzuletzt, wenn er sich nicht treffen lägst, als verdächtig ebendeshalb entfernt zu werden, weil er sich nicht stellte; docli solldies nur sehr selten und erst nach genauer Untersuchung geschehen.
8. Ibism Hb. LXI. ad Ed. — Den halten wir für einenverdächtigen Vormund, dessen Charakter so beschaffen ist, dasSer Verdacht erregt; dagegen darf ein Vormund, wenn er aucharm ist, sobald er nur treu und Borgsam ist, nicht als ver-dächtig entfernt werden.
9. MODEST, üb. sing, de llcurcm. — Steht der Vor-mund mit dem Mündel in einem blutsverwandschaftlichen, oderschwägerschaftlichen Verhältnisse, oder ist der Freilasser Vor-mund seines unmündigen Freigelassenen, und es hätte den An-schein , als ob einer unter ihnen von der Vormundschaft *"entfernen wäre, so ist es ein besseres Verfahren, wenn ihmein Curator beigegeben, als! wenn er mit geschmälertem Glau-ben und Rufe entfernt wird ' 3 *).
10. PAPIN. Hb. XII. Quaesl. — Der [Vormund], wel-cher nach einer Entscheidung dea Prätors als verdächtig eiif-fernt wurde, hat keine Verantwortung für die Folgezeit * ubefürchten. Denn es ist unvernünftig, von der Vormundschaftoder Curatel entfernt zu werden, ohne dadurch für die Zukunftfgegen Verantwortlichkeit] gesichert zu sein.
11. Idem IIb. V. Resp. — Nach Beendigung der Vor-mundschaft ist die Untersuchung [über] einen verdächtigen Vor-mund erledigt, obgleich sie [ noch während seines Amtes ]aufgenommen ward.
12. JÜL. AQUIL. lib. JResp. — Es liegt keine Ur-sache vor, warum ein Cnrator, der wegen Verdacht in Unter-suchung ist, Einwendungen machen könne, wenn die Gewis-senhaftigkeit des Prätors sich von einem Sclaven des Mündels»der [des Curators] Betrügereien enthüllt, darüber unterrich-ten lässt. ,
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134) Die Florentine liest cum nolatu fide etc. Andere lesencum motu jidei etc.