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2 (1831)
Entstehung
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905
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Pandect. L. XXVI. Tlt, 7.. De admmistr. et per. etc. 905

52. NERAT. lib. I. Resp. — Ein Curator nmss fiirdie Minderjährige nicht nur eine Mitgift bestellen, sondern auchden bei Ileiratheu nöthigen Aufwand bestreiten.

53. PAUL. lib. II. Decret. — Aemilius Dexter bestelltezur Zeit, da er im Amte stand, Vormünder, versäumte es aber,diesen eine Sicherheitsleistung abzufordern. Hierauf entschul-digten sich einige, und Dexter wurde von der nachfolgendenObrigkeit [selbst] zum Vormunde angenommen. Durch dieseWahl nun wurde er aus einem doppelten Grunde auf dasGanze belangt, [erstens] als Vormund 9 °) , und dann weil erals obrigkeitliche Person Vormünder bestellte, ohne von dieseneine Sicherheitsleistung gefordert zu Laben. Dagegen wurdeangeführt, obgleich keine Sicherstellung gefordert worden sei,bo wären doch die Vormünder zur Zeit, wo die Vormund-schaft aufhörte , zahlungsfähig gewesen , und die Versäumnissder Curatoren dürfe den Vormündern nicht zum Schaden ge-reichen. [Der Kichter] that den Ausspruch * ° °) : wenn biszur Zeit der Beendigung der Vormundschaft die Vormünderzahlungsfähig verblieben, so falle nun die Gefahr auf die Cu-ratoren, obgleich [von den Vormündern] keine SicherstellungVerlangt wurde; war dies aber nicht der Fall, [dann treffe dieGefahr] die Vormünder und die Obrigkeiten, d. h. estreffe sodann die Gefahr den, welcher [seinen MitrormundJnicht als verdächtig anklagte, oder [als Obrigkeit] keine Sicher-«lellung von dem Vormunde forderte, dieser aber nach been-digter Vormundschaft zahlungsunfähig erfunden wurde ,01 ).

54. TRYTHON, üb. IL Disp. — Ich glaube niclit, dass derVormund, welcher von seinen Amtsgenossen ein Darlehn von demOelde des Mündels gegen Sicherstellung unter dem Versprechenempfing, dieselben Zinsen, wie andere Schuldner, dem Mündel*u zahlen, zur Leistung der höchsten Zinsen anzuhalten sei,Weil dieser das Geld weder eigenmächtig' verwandte, nochheimlich, und nach Belieben Gebrauch davon, wie von eige-nem Gelde, machte, auch wohl anders woher das Geld würdeerhalten haben, wenn der Mitvormund , es ihm nicht gegendiese Zinsen dargeliehen hätte. Denn es macht einen grossenUnterschied, ob [der Vormund] offen und unverdeckt, wie

89) Die Worte: et quin tuior, et, fehlen in der Florentine;allein schon Accursins supplirt sie. Beet hat sie in denText aufgenommen. ...

100) Beck liest hier pronunlmvi , statt proiwntiavtt , wie erüberhaupt fast durchgeheudg statt: respondit die Lesart:fcsnondi vorzieht. ' , , .,

101) Dieser ganze Salz von hoc est bis zum Ende mag Wohlimäclit sein , weil eino solche Schulerklärung wenig zu dergewohnten Kürze der Pauliuischeu Schreibart passt.