Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
888
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888 Pakdect. L. XXVI. Tit. 7. De admtmstr. et per. etc.

Gericht gefordert -werJen, wenn er nicht die Verwaltung mitihm theilt, oder unredlich die Geschäfte führt.

20. Idem üb. V. de off. Proc. — Ein Vormund oder Cu-rator, dessen Berufung nach dem Rechte für nngegründet er-klärt , oder dessen Entschuldigungsgrund nicht angenommenwurde, ist von der Zeit an, wo er die Verwaltung antretensollte, in einem obligatorischen Verhältnisse.

21. MARCELL. lib. sing. Rcsp. — Lucius Tilius be-stellte den Gajus Sejus zum testamentarischen Vormunde f'' rseinen Sohn. Gajus Sejus verwaltete mit Wissen und Zu-stimmen seines Vaters die Vormundschaft. Nun frage ich, obnach dem Tode des Gajus Sejus gegen dessen Vater die Vor-mundschaftsklage und inwieweit sie zustehe? Marcell" 8antwortete hierüber, nach dem Gegebenen sei gegen den Vaterdie Klage über das Soudergut [seines Sohnes,] (de pecidio) »""*über die Verwendung zu eigenem Zwecke (de in rem vefso)anwendbar. Auch sei in diesem Falle das Vorwissen undZustimmen des Vaters, um ihn für das Ganze verbindlich *"machen , nicht von grosser Bedeutung , wenn er [der Vatennicht etwa Bürgschaft leistete, weil ein Mitvonnund oder e ,BAnderer den Sohn als verdächtig belangen wollte, und so alleVerantwortlichkeit auf sich zog-.

22. PAUL. lib. III. ad Ed. — Ein Vormund kannzum Vortheile des Mündels Novation vornehmen und ei |,enRechtsstreit erheben. Aber Schenkungen, die er machte, bringendem Mündel keinen Nachtheil.

23. VLP. Üb. IX. ad Ed. — Es ist allgemein ange-nommen, dass ein Vormund, -wenn ° ') er den Rechtsstreit cr "lieht, uicht dafür Sicherheit stelle, dass der Mündel das Ge-schäft genehmigen werde. Wie jedoch, wenn es zweifelba*'ist, ob diese Person wirklich Vormund ist, oder ob seine Vor-mundschaft noch fortdauert, oder ob die Führung ihm anvertrat'ist? Vernünftiger Weise darf hierin der Geguer nicht hiö* e Vgangen werden 62 ). Ebenso verhält es sich auch bei einen'Curator, wie Julian ns schrieb,

2#. PAUL, üb, IX. ad Ed. — Nach prätorischer Ent-scheidung darüber pflegt auch auf Gefahr des Vormundes eil'Sachführer (aclor) bestellt zu werden, so oft die Zerstreut''«*'der Geschäfte, oder die Würde, das Alter oder die Gesund" 61 "des Vormundes, dies erfordern. Kanu jedoch der Münde«

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61) Die Florentina liesst hier quin, Haloander «ndBcclesen quam. Letztere Lesart ist vorzuziehen, weil hier m«*eine Zeitbestimmung, als ein ursächliches Verhültniss ange-deutet wird. ,„

62) D. i. der Vormund inuss Sicherheit leisten; vgl. Note o°-