Pandect. L. XXV. Tit. i. De insptdcndo venire etc. 833
"Wachen sollen. In dem Zimmer, in welchem die■Frau gebären wird, «ollen nicht mehr Zugänge,a Js einer, sein; wenn mehr sein werden, so sollens 'e von beiden Seiten mit Bretern versperrt wer-den. Vor dem Eingänge dieses Zimmers sollendrei freie Männer und drei freie iFrauen mit zwei*old nten ' 4 ) Wache halten. So oft dieFrau in die-ses Zimmer, oder in ein anderes, oder in ein BadSehen wird, so mögen die Wächter, wenn sieCollen, dasselbe vorher untersuchen, und die,Reiche hineingehen werden, durchsuchen; die*y ächter, welche vor das Zimmer gestellt seinJ'erden, mögen, wenn sie wollen, alle, welche injj a » Zimmer oder Haus hineingehen werden,""rch suchen. Die Frau soll, wenn sie zu kreis seil''»fängt, denen, welche diese Sache angeht, oder"je" Geschäft «besorgter n derselben, es anzeigen,ai nit sie [Frauen] schicken, in deren Gegenwarts, e gebäre. Es sollen nur fünf freie Frauen ge-glückt werden, so dass ausser den zwei Hebam-^ e n in jenem Zimmer nicht mehr, als zehn freieLeiber, und sechs Sclavinnen sein sollen. Die,Reiche darin sein werden, sollen alle in jenem*' "i m e r durchsucht -werden, damit nicht eine* Cu Wanger sei. Drei Lichter, und nicht weniger,? °" e ii da sein, nämlich weil die Dunkelheit zum"terschieb en passender ist. [Das Rind,] wel-'es geboren sein wird, soll denen, welche diesea die angeht, oder den Geschäft sbesor gern der-e lben gezeigt werden, wenn sie es sehen wollen., s Soll bei dem erzogen werden, den der Vater. a '-" angeordnet haben wird. Wenn aber der Va-, er nichts angeordnet haben wird, oder der, beii?" 1 er es wird haben erzogen wissen wollen,l0se Sorge nicht übernehmen will, so werde ichc h Untersuchung der Sache bestimmen, bei wemerzogen werden soll. Der, bei dem es erzogen4 C|, den w ird, soll es, bis es drei Monate alt ist,g w ei in a 1 im Monate, von dieser Zeit an bis esjyj C «s Monate alt ist, ein mal im Monate, von sechsUi ° na tcii an bis es ein Jahr alt ist, einen Monat^ n den anderen, von einem Jahre an bis es redenn,l j einmal in sechs Monaten, wo er will, vor-
° 4 ) Vjim bims comhibus, s. Basti. XXXI. tit. 7. 1. Tom. IV.P- 755.
Cor p. jur. civ. II. 53