832 Pandect. L. XXV. TU. 4. De inspk'wndo venire etc.
dass sie alle vom Prätor zuzuziehen sind. §. 6. Desgleichenimiss der Prätor das Haus einer ehrbaren Frau wählen, n»welches die Frau kommen solle, damit sie besichtigt werdenkönne. §. 7. Wie also, wenn sie nicht dulden sollte, dass siebesichtigt werde, oder nicht in das Haus kommen sollte ? D' eGewalt des Prätors wird auf gleiche Weise eintreten. §• 8'Wenn Alle oder mehrere ausgesagt haben sollten, das diöFrau nicht schwanger sei, ob sie wohl aus diesem Grund 8wegen Ehreukränkungen verfahren kann ? Und ich glaub?mehr, dass sie wegen Ehieukriinkiiiigc.il klagen könne , dannjedoch , wenn der Ehemann jenes [Verfahren] verlangt hat»um ihr eine Ehrcnkränkung zuzufügen; sonst wenn er es nicMin der Absicht, ihr eine Ehrenkräukung zuzufügen, [getb'"'hat,] sondern weil er mit Grund geglaubt hat [dass » ieschwanger sei], oder von dem allzuheftigen Wuusck, Kinderzu haben , dazu veranlasst worden ist oder sie selbst ihn dazuverleitet hatte, dass er es glaubte, weil sie das während deEhe vorgab, so wird es ganz billig sein, dass dem Ehern 81 ", 10verziehen werde. §. 9. Mau muss sich aber erinnern, dass udem liescript keine Zeit vorgeschrieben sei , obwohl in " clScnalsschluss über die Anerkennung der Kinder der l' 1 ' 8 , 1dreissig Tage vorgeschrieben werden. Wie also, werdeu Wsagen, dass es dem Ehemann immer erlaubt sei, die Ehefr aazum Prätor vorzufordern, oder aber schreiben wir auch J_"dreissig Tage vor? Und ich möchte glauben, dass der Pr»>°«ach Untersuchung der Sache, den Ehemann auch nach o re ,'
»ig Tagen hören müsse. §. 10. Ueber die Besichtigung
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Mutterleibes und die Bewachung der Leibesfrucht sprich 1Prätor so : W euu eine Frau nach dem Tode des B" n ,mnnnes behaupten wird, dass sie schwanger * e 'so möge sie dafür sorgen, dass es denen, w e *^die.se Sache angehen wird, oder dem Gescbä*besorger derselben, zweimal im Monate a "^„zeigt werde, damit sie, wenn sie wollen, ■^ rtlU i? gschicken, weiche den Mutterleib besichtigen,sollen aber nur fünf freie Frauen geschickt W ^den und diese alle zugleich besichtigen, jed»soll keine von ihnen, wahrend sie besichtigt» .der denWillen der Frau ihrenLeib berühren. * flFran soll in dem Hause einer sehr ehrbaren r rgebären, welche ich bestimmen werde. Die •*,.soll dreissig Tage vor der Zeit, wo sie gl 8 ' 1 'dass sie gebären werde, es denen, welche di eSache angeht, oder den Geschäft sbesorgern «>selben anzeigen, damit sie, wenn sie W 8 ' '[Männer] schicken, welche die Leibesfrucht