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818 Pandkct. L. XXV. Tit. 2. De actione rerum amotarum-
genommen hat, in welchem sie mit dein Manne nicht zusam-men gewohnt hat. §. 1. Die Ehefrau, die Schwiegertochterund die Grossschwiegertochter kann den Manu, den Schwie-gervater und den Grossschwiegervater bestehlen; auf die Dieb"sfahlsklage sind sie aber nicht gehalten, wenn nicht etwa derSohn ans der väterlichen Gewalt entlassen sein sollte, da" nnämlich bestiehlt die Schwiegertochter den Vater desselbensowohl, als ist ihm auch auf die Diebstahlklage] gehalten.
16. HKKMOGKJY. lib. D. jur. Epilom. — Wenn da»Vermögen des Ehemannes an den Fiscus gekommen ist, *°wird die Ehefrau wegen entwendeter Sachen auf das Einfachebelangt, obwohl Andere aufs Vierfache a6 ) verurtheilt werde»können.
17. ULP. lib. XXX. ad Ed. — Wenn eine CoucnbineSachen entwendet haben sollte, so befolgen wir das ReeM»dass sie auf die Diebstahlklage] gehalten ist; folgerichtig wer-den wir sagen, dass überall, wo die [gesetzmäsaige] Ehe weg-fällt, z. 13. bei der, welche ihren Vormund geheirathet bat»oder [eine Ehe] gegen die Mandate eingegangen ist 27 ), °^ erwo sonst noch die [geselzmässige] Ehe wegfällt, die K' a ä? 9wegen entwendeter Sachen wegfalle, weil sie wegen der »Schei-dung zusteht 2S ). §. 1. Entwendete 2 ") Sachen nennen W' rnicht Mos die, welche die Frau entwendet hat, da sie &f ttEntschlnss zu einer Scheidung gefasst hatte, sondern auch « ie >welche sie, als sie verheirathet war ä °), entwendet hat, wen»sie dieselben , als sie sich trennte, verheimlicht hat. §• "'Julianus sagt, dass nicht blos die Sachen, welche \orliaM Je,>sind, Gegenstand der Klage wegen entwendeter Sachen *e' c "'soudern auch diejenigen, welche aufgehört haben, auf der W e,tzu sein; auf gleiche Weise, sagt er, könnten sie auch thit, <- erCöndicfiou des ßestimmten gefordert werden. §. 3. Eine [Frai'J»welche ihrem Manne zum Pfand gegebene Sachen entvve llllethaben wird, wird auf diese Klage gehalten sein.
18. PAUL. lib. VI. Qüaiat. — Aber auch dem Elg 8 *"thiimer ■") wird die C'ondicti'oii [gegen die Frau] tastetet*)aber es ist mir Einein von Beiden zu erlauben, dass er klaS e '
26) Wenn sie nämlich ein furtum manifestum begangen habe»«S. v. Gluck a. a . O. fi/fc Anm. U, ,1)
27) S. L. 38. L. 57. pr. L. 63. I). de rilu nupt. L. 3. §• *• 'de don. int. v. et u. 24. 1. .
28 D.h. weil sie immer eine Scheidung voraussetzt, und diesbei einer nicht gesetzmässigen Ehe nicht Statt hat. -
29) Es ist zu ergänzen: In Rücksicht auf Sehe'""" 6entwendete u. s. w.
30) Ohne eine Scheidung zu beabsichtigen.3ij Der zum Pfand gegebenen Sachen.