808 Pandect. L. XXIV. TU. 3. Soluto matrimonio dos etc.
der Mann von der Ehefrau nicht hätte einklagen können,zum Schaden des Mannes bereichert würde; und das halte ichfür wahr.
67. - 68. - POMP01V. Hb. XX. Episl. — Ein Theildes zurückzugebenden Heirathsgnts wird das sein, was derFrau aus dem Sondergut eines Sclaven wird ausgeantwortetwerden müssen; und darum m.iss der Ehemann sowohl fürböse Absicht, als auch für Verschulden beim Erwerben «»«1Erhalten eines solchen Sonderguts stehen, uud die aus demsel-ben gezogenen Früchte werden auf eben die Weise, wie di«einer jeden zum Heirathsgul gehörigen Sache, dem Ehemanuegehören.