Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
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808
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808 Pandect. L. XXIV. TU. 3. Soluto matrimonio dos etc.

der Mann von der Ehefrau nicht hätte einklagen können,zum Schaden des Mannes bereichert würde; und das halte ichfür wahr.

67. - 68. - POMP01V. Hb. XX. Episl. Ein Theildes zurückzugebenden Heirathsgnts wird das sein, was derFrau aus dem Sondergut eines Sclaven wird ausgeantwortetwerden müssen; und darum m.iss der Ehemann sowohl fürböse Absicht, als auch für Verschulden beim Erwerben «»«1Erhalten eines solchen Sonderguts stehen, uud die aus demsel-ben gezogenen Früchte werden auf eben die Weise, wie di«einer jeden zum Heirathsgul gehörigen Sache, dem Ehemanuegehören.