1 Pandect. L. XXIII. Ttt. 5. De fundo dotali. 729
"'"■ die notwendigen, gondern auch die nützlichen Kosten tob
° e *" Frau zu leisten seien ; auch glaube ich nicht, dass [dann]
* as Grundstück schlechter sei. §. 1. Labeo sagt, dass, wenn
<Jie Frau sich darin einen Verzug- zu Schulden kommen liess,
rj** s sie dem Mann nicht deu durch Schätzung bestimmten
'"erth eines Theiles des [zum Heirathsgul gegebenen] Gruud-
* ,u cks zahlte, und das Grundstück zurücknahm, indem man
leg paciscirt hatte, die unterdessen gezogenen Früchte dem
r> .l^ gehörten. Ich glaube vielmehr, dass der Mann die
ri 'chte nach Verhältnis» seines Theiles behalten, die übrigen
er Frau ausantworten müsse; uud dies Hecht befolgen wir.