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2 (1831)
Entstehung
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604
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604 Pamdkct. L. XXII. TW. 1. De usuris, et fructibus, etc.

len. §. 2. Der höchstselige Pius hat rescribirt, dass b?Jeinem heimlichen Fideicommiss 2S ) dem Erben aller Vortk e >'zu nehmen, und dem Fiscus zu leisten sei; also wird auch «erGewinn au Zinsen dem Erben genommen. §. 3. Der hoch«*'selige Pius hat rescribirt, dass wenn einem Mündel, weil etkeinen Vormund hatte, ein Fideicommiss nicht hat ge zab ,werden können, der Erbe nicht in Verzug gekommen z" se "!scheine; also wird auch demjenigen nichts [wegen Verzng*Jgeschuldet, welcher [das ihm hinterlassene FideicominissJ "'hat fordern können, weil er von Staats wegen abwesend g^Wesen oder durch einen andern rechtmässigen Grund, *°welchem Wiedereinsetzung [in den vorigen Stand] gege»^wird, verhindert gewesen ist; denn was kann man [in ^ iese ',Fällen] dem Schuld gebeti, der nicht hat zahlen können, ^ eI "gleich er es wollte? Auch kann das nicht hiermit vergieß"®*!(siiiule viäeri) , dass mau angenommen hat, dass den M"'""®jährigen auch in Bezug auf das, was sie nicht ervl /haben, zu Hülfe gekommen werde; denn die Zinsen v,er . auicht wegen des Gewinnes derer, welche fordern, »o utler 'wegen des Verzugs derer, welche zahlen, auferlegt. §,,'Wer aus dem Vermiethuiigscontract belangt wird, braue »wenn man nicht darüber übereingekommen ist, dass er 'das zu spät gezahlte Geld Zinsen leisten sollte , nur in F 0 ?eines Verzugs Zinsen zu leisten. §. 5. Der Fiscns g' btbei den vou ihm eingegangenen Contracten keine Zins e "> *,«er selbst 30 ) erhält [Zinsen], z.B. von den AbtrittmietherB »welch das [Mieth-]Geld zu snät zahlen , ingleicheri we£ e ". g([zu spät gezahlten] Abgaben; wenn er aber in die Stelle « _Privatperson * 2 ) eingetreten ist, so pflegt er auch [^ 1,,s a | 9geben. §. ß. Wenn Schuldner , welche geringere Z'mse"Sechs vom Hundert leisteten, [Schuldner] des Fiscu» z" s

28) Jn iacilo fideicommisso, d. h. bei einem solchen, vf c ^j eder Testator einer erb unfähigen Person heimlich und "" ,,i-Gesetze zn umgehen, hinterlassen und der Erbe l>n ?.\ietWorten versprochen hat. In einein solchen Falle W»" YO uVierlthe.l der Erbschaft, welchen der Erbe eigen'! 1 "?dem Fideicommiss hätte ziiriicltbclialteu können, coiiiis«

29) Nämlich als Schuldner. Uebrigens ist hier von Verzugs«' 1 ?: cfcdie Kode, wie aus dem Folgenden hervorgeht R v - toa. a. O. XXI. S. 42. Aum. 45.

30) Nämlich als Gläuhiger. ^^^^^^^^^

31) A forkariis. Ks pflegten nämlicli hei den flottier» ^öffentlichen Abtritte, «leren sich jeder auf dem Joru« ^ e( .den Strassen gegen ein Eintrittsgeld bedienen konnte* > >iniethet zu werden. S. Glück a. a. O.

32) Als Schuldner.

S. r.

die