Pa noecx. L, XXI. Tit. 2. De cviction. et duplae stipul. 589
tf'f ^ ie Fusssteigsgcrechtigkeiten, die Vieh-ß Utli £ercchtigkeiten anlangend, so wird [das„/»"»dstückl in Beziier auf die, welchen sie zu-
, efi nde'n,
und in dem Zustand, in welchem sie sichgehörig übernommen, zwar wegen der^-"uürung befreit, aber, weil er den Käufer hintergangenv erk a "^ ** ie K a,, f k lage gehalten ist. §. 6. Wenn bei einemtand " . M ^ nu, dstück der angegebene Flächeninhalt nicht vor-g en n IS *' So wird ein Theil von dein Preis [dem Verkäu
^wäk
äufer]
jn e nme », und der ganze [Preis] wird aus [den Preisen] aller
l^ enei » Morgen zusammengerechnet 104 ).*Väh, PA ^L. lib. V. Qnaest. — Wenn eine Sache ent-*tir Vror den ist, so steht die Klage aus dem Kaufe nichtlot er '"" ' e dererlangung des Preises, sondern [auch] auf das& e W S j 6 Zu ' daher wird es auch, wenn sie weniger werlh
Jen ist, der Schaden des Käufers sein los ).t 0c L ' * U1£ M lib. XVI. Quuesl. — Ein Vater hat für seine
„.., r ein Grundstück zur Mitgift gegeben; wenn dasselbe
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Worden ist, so zweifelt man nicht mit Unrecht, ob
°ni l e ^ ai,s dem Kaufe [zustehe,] oder die Stipulation des
•n an j| teu verfalle, gleich als ob der Vater Schaden leide,gejj-- * a "n nämlich nicht ebenso, wie die Mitgift der Frau"icbi ' a " C ^ sa g en ) dass s ' e dem Vater gehöre; auch wird erdigjj.^Wungen, eine von ihm gekommene Mitgift, so lange•»an e ' )eate bt, »einen Brüdern 10ü ) einzuwerfen. Doch möchteclj eg ^""l mit mehr Wahrscheinlichkeit sagen , dass auch inda ta 'alle die Stipulation verfalle; denn es liegt dem Vatere'in st \. e,ue ausgestattete Tochter und die Hoffnung zu haben,Tocjj. Ie Mitgift vvieder zu erhalten , jeden Falls , wenn [die<le f y- f' cu in seiner Gewalt befindet. Wenn sie aber ausVef rti •.. Cuen Gewalt entlassen ist, so wird man es kaumdie Vi. 'f eu können , dass die Stipulation sogleich verfalle, dakt^f !'" [dann nur] in einem einzigen Fall an ihn zuriick-er „ , *- anu l ° 7 ). Kann er also etwa dann erst klagen, wenndem wahrend der Ehe erfolgten Tode der Tochter die
10 *) Z. B.^'t aber
*u Z i' B ' es ^ ar e ' n Grundstück von 100 Morgen, ein Jederbiilti n * >re ' s von 2, verkauft worden. Das Grundstück eut-
> )r . — u * nur 80 Morgen. Es wird also von dem Gesauimt-2(1 a» Von 200 , soviel weggenommen , als auf die fehlenden
105) n° r g en kommt, d. h. 40. S. v. Glück Th. 16. S. 87.»o i wenn sie nach dem Verkauf verschlechtert wurde,
g ?. as s sie zur Zeit der Entwälirung weniger werth war.
1%) £'* B ,em. zu L. 66. $. 3. h. t.
107) £ der Beerbimg ihres Vaters in die Erbschaft.j ' «nnn «ämlich. wenn die Ehe durch den Tod der Tochter5i lr f"»t Wird. S. L. 6. pr. D. de jure doU 23. 3. L. 10. pr.' 4o <- mair. 24. 3.