Pa «dkct. L. XX. Tit. 4. {>u! pollorcs in pignovc vel etc. 501
«io ] if ine ^ eI) ereInkunft getroffen hat, so Ist der erste den-°w» bevorzugt; denn es findet ja mich in Ansehung desjj ail(, rechts selbst, wenn der erste über das Pfand [blos] über-, V ein Uebereinkommen getroffen, und wenn auch demSt f!i j ^ er Gegenstand übergeben worden Ist, das Nämliche
a,t > dass der erste vorgeht,üö'fl PAlJL - >*• V. od P/«k/. — Ich habe dir ein Ge-e e v erkauft und dabei bedungen, dass der Pachtzins voma i' n «ahre davon noch mir zufallen , der von den folgenden,,£. . "'s lII »d das Recht an den vom Pächter gestellten Unter-$/ ern zwischen uns beiden gemeinschaftlich sein solle;„; , Va un< l Proculus [sagen], dass wenn die Pfänderda 1} ZU ^ em ganzen Pachtzins ausreichend seien,\ve'i G - * au a '^ cn Pfändern zunächst mir zustehe,Ran u, ? ut ausdrücklich gesagt worden sei, ob dielj c i Ze Summe aus allen Pfändern gemeinschaft-Wa .. Ua ^ u Verhältniss berechnet werden solle;betr'ff" ,' l S sei, falle an dich. Paulus sagt: die Fragei>i d' e ' ne 1' ua<sac be; allein es ist wahrscheinlich, dass manfall; eSem ^" a " gemeint habe, die Pfander sollten für die ge-
e . Wer <lenden Pachtgelder nach der Reihe haften.e! *1 •• IßEM üb. XIV. ad Plaut. — Wenn ein Nicht-v er f- mer dieselbe Sache Zweien zu verschiedenen ZeitenMi r Ul ^ at ' 80 ist ^ er erstere bevorzugt, wiewohl, wennKirl a ? ,,e " u >ou, dass derselbe Gegenstand von verschiedenend er . ei & e,1{ b.»mern verpfändet sei, derjenige hesser daran ist,
den, C lhKM lib ' LXV,1L c " 1 El1 ~ Auch der an frem ',)( ail ,"«*"«id und Roden Statt findende Erbpacht kann als Unter-
*biin te ^* werden, jedoch dergestalt, dass der Grundeigen-
< ot . v °rgeL.t, wenn ihm der LYbpachtszius nicht entrich-
dete d- 6 ' PAUL - Vih - m Q^est. — Claudius Felix verpfän-«l e , n ,|J 88e lbe Landgut Dreien , zuerst der Eutychiana , sodann^ui i •" ' und endlich einem dritten Gläubiger; als nunCp ss 1I . a . ua ' « ur Recht in Anspruch nahm , verlor sie den Pro-Tii^i, ,. deu dritten Gläubiger und appellirte dagegen nicht;ce as " m ßegen , der vor einem andern Richter auch in Pro-pra n.« 6 *^^^ 1 worden war, hatte appellirt; nun entstand diedräng,.' I *' er dritte Gläubiger, der die erste Glä'ubigerin rer-A'uib " e ' mic ^ < * eu Turbo überwinden müsse, oder obda t ( u °} nacl «dem jene ihren Platz verloren, auch dem Drittenerst cil . Vor e eue ? Wenn der dritte Gläubiger freilich den8o | r ;# t lmUel8 . t Befriedigung seiner Forderung abgefunden hat,er mit derjenigen Summe au seine Stelle, welche er