Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
472
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472 Pandkct. L. XIX. Tit. 5. De praescrrplis vcrbis etc.

Wenn ich die Becher unter der Bedingung gegeben habe»mir dieselben wiederzugeben, so findet die Leihklage »< at 'wenn aber, mir dasselbe Gewicht in Silber zurückiugebe"'was sie enthalten, so kommt die Rückforderung dieses " e *wichts durch die Klage aus bestimmten Worten, jedoch aufin eben so gutem Silber, als die Becher waren, zur A«W en "düng; ist ausgemacht worden, dass du entweder dieselbe'Becher, oder Silber von gleichem Gewicht zurückg e " esollest, 80 gilt dasselbe.

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