470 Panöect. L. XIX. TU. 5. De praescriptis uo'bis de.
mid das Mietlisgeld, oder blos das letztere ? Und Mela be-antwortet sie dahin : es komme zuvörderst darauf an, ob eKauf vollzogen, oder noch hinausgestellt sei; im erstem r*könne der Raufpreis gefordert werden, im letztem nur »Mielhsgeld. Ueber die Klagen lässt er sieb nicht aus; ' cglaube aber,' dass wenn der Kauf schon vollzogen war,Klage aus dem Verkaufe Statt finde, wenn er aber noch visvollzogen worden, eine eben solche Klago, wie gegenKunstreiter ertheilt werde. §. 2. Wenn, als du Silber kau-fen wolltest, ein Goldschmied dergleichen zu dir gebracht '"j__» __i______ i.„. ___ j j.. .i...„..ii.„ j« „■ j:- ..;<-lii <rei' el >
dort gelassen hat, und du dasselbe, da es dir nicht g« !ldeinem Sclaven zum Zurücktragen gegeben hast, es aber
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Arglist und Verschuldung deinerseits verloren gegangenso trifft der Schaden den Goldschmied, weil es seinetweggeschickt worden ist. Die Schuld derer aber, denen «"zur Verwahrung und zum Zurücktragen gegeben hast, t0 \.,du natürlich vertreten, sagt Labeo; und ich glaube, das«falls die Klage aus bestimmten Worten Statt habe. . „
21. — 23. — 22. — Idkm üb. II. Disp. — So oft« 1 "Klage oder eine Einrede mangelt, findet eine analoge J*' »oder eine analoge Einrede Statt.
22. — 24.
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23. —GAJ. lib.X. adEd.prov. — \Z
ich dir Kleider zn reinigen und auszubessern gegeben *•und du diese Mühe umsonst übernommen hast, so ist diebiudlichkeit aus einem Auftrage vorhanden; ist aber ein *■ .gegeben oder ausgemacht worden, so findet ein Miethsv« 1 ^
»iss Statt. Wenn du aber dies Geschäft weder umsonst
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nommen hast, noch sofort ein Lohn gegeben oder ansge' naSondern dasselbe in der Absicht eingegangen worden ist»nachher soviel au Lohn gegeben werden solle, wie w"' . seinigen würden, so nimmt man an, dass eine Klage an» 'Geschehene, wie bei einem besonderen Geschäfte zu erlb esei, d. h. aus bestimmten Worten. i 0
23. - 25. — 24. — ALFEN. Hb. III. Dig. a PJJepitom. — Als zwei längs der Tiber hin spatzieren S, g r ,aeigte der Eine dem Andern, der mit ihm ging, auf 8 el " i(1 Jsuchen einen King zum Besehen; jenem entfiel der ^' n ?-„ierollte in] die Tiber; [Alfenus] hat behauptet, es ^^wider den Andern die Klage auf das Geschehene erb 0werden. .,
24. — 26. — 25. — AFRICAN. üb. VIII. ^ me f'i e >
Titins gab dem Sempronius dreissigftausend Sesterticnl "" ,kamen beide überein , dass Sempronius aus dem Einkou'von diesem Gelde die Steuern, welche Titius zu entric ^^_Labe, bezahlen solle, so dass die Zinsen zu sechs vom