Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
464
Einzelbild herunterladen
 

464 Pandkct. L. XIX. Tit. 5. De praescriptis verbis eic

6. NERAT. üb. I. Resp. Ich Labe ein Gehöfte &dich unter der Bedingung verkauft, dass du ein anderes daggen aufbauen sollest; dies, hat man erklart, sei kein »kauf, sondern es muss eine bürgerlichrechtliche KlageUnbestimmten erhoben werden. ,

7. PAPINIAN. lib. II. Quacst. Wenn ich dir ti^[tausend Sestertieu] gegeben habe, damit dn den Sticbus " ,lassest, und du nicht dazu schreitest, so kann ich gleie« .Klage aus bestimmten Worten -wider dich erheben, mir 80zu zahlen, als ich dabei betheiligt bin, oder wenn ich kernteresse dabei habe , die Condictio!» wider dich auf RücKgmeiner zehn[tausend Sestertieu] erheben. , fl

8. Idem lib. XXVII. Quaest. Wenn der Herr ei»^Sclaven, der des Diebsthahls beschuldigt wurde, nachdemvorher taxirt worden, zur Einleitung der Untersuchung a**liefert hat, und über denselben nichts hat ermittelt werden *°nen, derselbe aber nicht zurückgegeben worden ist, 8° * ,deshalb die bürgerlichrechtliche Klage erhoben werden,wohl derjenige, der den Sclaven empfangen, ihn znweil e °rückhalten darf. Dies nämlich dann, wenn der Herr euW .den Taxwerth Statt seiner erwählt hat, oder [der SclaVJder That ertappt worden ist; im letzteren Falle ,mls8 r eB ,Herr sogar den schon an ihn gezahlten Taxwerth zurückg eMan hat aber Frage erhoben, mit welcher Klage der '*wenn er den Betrag im Gelde vorgezogen, diesen en "° r . e .könne? Ich habe geantwortet: wenn gleich der J* ^gegenständ zwischen den Betheiligten nicht mit Worten e ,. gStipulation fest bestimmt worden ist, so kann doch, we" 0 ^Contractsbestimmung am Tage Hegt, die Klage aus bestim'"Worten wegen etwas Unbestimmten auch hier erhoben,

es kann niemals ein blosser Vertrag angenommen werden, _bald die Verpflichtung zum Geben aus einem contractma gS »Uebereinkominen nachgewiesen werden kann. - t»

9. Idem lib. IX. Resp. Wer durch Annahme an ^lungsstatt deshalb von seiner Verbindlichkeit befreit "^"'f;.ist, dass er dagegen eine Forderung an seinen Schuldne* ,^tius abtreten solle, und das Versprechen des Contract» n .erfüllt, wird durch die Klage wegen des Unbestimmten g e . (eten. Der Richter stellt daher von Amtswegen nicht dieVerbindlichkeit wieder her, sondern er sorgt für die Erf»' 'der versprochenen, oder es erfolgt Verurteilung [in ° a *

Iafprsp 1 i

' 10. JAVOLE1V. lib. XIII. Ephlol. - Es hat JemJJ.den Niessbrauch vom Dritttheil [seines Nachlasses] verw 80 ^eine« Erben Vermögen ist von dessen Gläubigern versteig