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2 (1831)
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460
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460 Pandect. L. XIX. TU. 4. D« verum patnutaiione.

2. PAUL. IIb. XXX. ad Ed. Diese Klage ist «"'wendbar, auch wenn ein Lohn ausgemacht worden ist.

Vierter Titel.

De verum -permutatione.

{Vom Tausch.)

i. PAUL. lib. XXXII. ad Ed. Sowie Kaufen etAnderes ist, als Verkaufen, und der Käufer ein Ander«

der Verkäufer, so ist auch der Preis etwas Anderes

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uer r ci aoilici , ou ist ouvu ui;i xicia cmao ühuüi«- ,

Waare; aber beim Tausch kann nicht unterschieden 'V er ,j ewer von Beiden Käufer und wer Verkäufer sei, "°. i e,|' gegenseitigen ] Leistungen sind [ davon ] sehr verSC . r J e iiDenn der Käufer haftet aus dem Verkauf, wenn er die lKaufpreis bildenden] Geldstücke nicht zum Eigenthnin .Empfängers macht; für den Verkäufer ist es genügend»für Entwährung verbindlich zu machen, den Besitz zu ''geben, und von Arglist fern zu halten; sobald daber der Ikaufte] Gegenstand nicht enlwährt wird, ist er zu nichtspflichtet. Beim Tausch 28 ) hingegen müsste, wenn von " ü ^ tSeiten Zahlung eines Preises anzunehmen wäre,

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Eigenthum eines Jeden werden, wenn aber [die Verabrei 0einer] Waare, keines von Beiden; da nun aber sowo« 1Waare als ein Kaufpreis vorhanden sein muss, so ist ^«f-möglich zu bestimmen, was von Beidem Waare und was .Jpreis sei, und dass eine und dieselbe Sache sowohl Gege" jjdes Verkaufes als Kaufpreis sein solle, macht die » er . c jjunzulässig. §. i. Wenn daher diejenige Sache, wel°~ f0gegeben oder empfangen habe, nachher entwährt wi' 1 *' j,muss eine Klage auf das Geschehene ertheilt werden. »'Iugleichen wird der Kauf wie der Verkauf durch deu '' .j,,.Willen der Uebereinstimmenden geschlossen; der Tauscugegen stellt den Anfang der Verbindlichkeit erst y°" c |,Uebergabe der Sache; bei andern Geschäften sagen W> r ? jj ewenn die Uebergabe der Sache noch nicht erfolgt ist, da*

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Verbindlichkeit schon durch die blosse gegenseitige KinW""» ,jbegründet werde, was jedoch nur bei denjenigen [Co n ' r ?- aI ,f,der Fall ist, die ihren bestimmten Namen haben , W' e 'eMiethe und Auftrag. §. 3. Darum, sagt Pedins, ^ l)C b.ihm nicht gehörige. Sache übergebe, contrahire keinen l aU

28) Paulus will in den folgenden Worten nur den Unter* lrZwischen Tausch und Verkauf hervorheben; man ,n " be ji»her hinter den Worten: da nun aber, hinzudenken: "Verkauf.