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2 (1831)
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450
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Pandect. L. XIX. TU. 2. Locail conducti.

ihm gehörigen Grundstücks verpachtet, als auch das Gesc i> •im guten Glauben contrahirt hat, nicht aber auf den, der Jtrüglicher Weise ein ihm nicht gehöriges Landgut verpacu >und nur dem Eigenthiimer keinen Widerstand hat leisten *»nen, dasg er nicht den Pächter am Gemiss hindere. §• 1« thatten ein nns gemeinschaftlich gehöriges Landgut, und *f*Lübereingekommen, es ein Jahr um das andere für eiueubesli |Uten Preis Ton einander in Pacht zu nehmen; als dein Ja"' ^Ende

ging, hast du absichtlich die Früchte des folgenden *res verdorben; hier kann ich beide Klagen wider dich erb« .

sowohl die aus dem Pacht, als aus dem Verpacht, deu»

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der Klage aus dein Verpacht kommt blos der mir allen» K ■

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rige Theil, bei der aus dem Pacht aber blos der dir • J,

gehörige in Betracht. Hierauf bemerkt er noch : we

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insofern es ineinen Antheil betrilft, von dir im Wege dermeingutstheiliingsklage Schadensersatz erlangen? " 5 ) rj.jBemerkung ist zwar richtig, dennoch aber halte ich au c , sjScrviuB Ansicht für wohlbegründet, wenn er hinzusetzt, jwenn ich mit der einen Klage von beiden zum Ziele g esei , die andere erlösche. Derselbe Fall, nur wenig er , ^wickelt, ist auch dann vorhanden, wenn man anuiinm'» i,zwischen Zweien, deren jeder ein ihm allein gehörige» *•gut hatte, das Uebereinkouimen getroffen worden sei) tjeder an den Andern das seine dergestalt erpachtet »solle, dass die Früchte statt des Pachtzinses gerechnet W"

36.-39.- FLOKENT1N. Mb.\U. Instit. — Ei».JJJder für eine Summe in Bausch und Bogen auf Geneh' nl !»^ 8 jverdungen worden ist, geht auf Gefahr des Baumeisters- eJaber dergestalt in Verdingung genommen worden ist, da rnach Fuss und Maass gefertigt werden soll, geht insofe' '■ .^des Baumeisters Gefahr, als es noch nicht zugemessen i s '^jbeiden Fällen aber trifft der Schaden den Besteller, we"' ..^Nichtgeschehen der Genehmigung oder des Ausmesseiis "' pjlag. Wenn hingegen das Werk, noch bevor die Geneb» 1 ''' e „erfolgt, durch ein unabwendbares Naturereigniss untergefc » „ist, so geht es auf des Verdingenden Gefahr, es inüssie ^darüber etwas Besonderes ausgemacht worden sein; * ei> $braucht dem Besteller nichts weiter gewährt zu werde" > ^was er durch eigene Sorge und Bemühung erlaugt haben ^ "

25) Glück XVHI. S. 53. eignet diese Bemerkung:, »^'fJVGrund dazu anzugeben, dein .TuHanns zu, wotar i e ;p«setz durchaus keine Veranlassung zu finden, wiewol" ju»leuchtend ist, dass sie von einem Andern als dem Seausgehe.