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2 (1831)
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Pandbot- V. XIX. Tit. 2. Lacati coii>lucii.

[dem Mietimmann eine ebenso bequeme] Miethe zu verschaff»^und den Miethzins dafür entrichten wollte. Wenn hingeg^der Vermiether dem Miethsmann keine Gelegenheit, ein »**zu roiethen, verschalft hat, uud dieser selbst eine andere JMiezu suchen genöthigt gewesen ist, so inuss demselben, useiner (des Ja volenti») Ansicht, soviel ersetzt werden, alt ^ohne dass Arglist im, Spiel ist, dieselbe hat theuerer beza umüssen. Hat er endlich eine Wohnung umsonst eiugcranerhalten, so kann er auch von der Miethe des [erstem] Ha'nach Maassgabe der Zeit einen Abzug machen. . m

29. _ 32. — ALFGN. lib. VII. üig. — In "JPachtcontract hiess es so: Der Pächter soll den " 8nicht umhauen, noch abschälen, noch abbreunnoch abschälen, umhauen, oder abbrennen 1***,.«hier entstand die Frage, ob der Pächter, wenn er g es * .das» Jemand etwas dieser Art gethan, denselben davon a>>ten, oder den Wald in so genaue Obhut nehmen müsse,Niemand dergleichen thun könne? Ich habe mich dahin 8gesprochen: der Ausdruck lassen bezeichne beides, a'' eI .^sei anzunehmen, dass der Verpächter dabei vielmehr dasSinne gehabt habe, der Pächter solle nicht nur denjenigenhalten, welchen er zufällig beim Umhauen von Bäum*" 1 =trollen, sondern überhaupt dafür Sorge tragen uud Acht badass es keiner thue. t e ,

30. — 33. — Idem lib. III. Dig. a Paulo cpti- j, e jinand, der ein Gehöfte für dreissig[tausend Sestertien] g em * e e ,hatte, vermiethete wiederum die einzelnen Stockwerke " e k (gtalt, dass aus allen im Ganzen vicrzigl tausend] cinkawe"» iEigenthüiner des Gehöftes riss es darauf unter dem ^° r ^j e rein, es sei baufällig; nun entstand die Frage, wie hoeüStreit gewürdert werden dürfe, wenn derjenige, der d a9 £' (Gehöfte gemiethet, aus dem Pacht Klage erhebt ? Die •"■.-#hat gelautet: wenn ein baufälliges Gebäude notUwc" , etWeise habe eingerissen werden müssen,'-so werde foSumme, wofür es der Eigeuthümer vermiethet, der verb« 1 . jmassige Antheil für den Zeitraum, wo die Bewohner ^[im. Hause] wohnen konnten, abgezogen, und der ^' re !.,i 1 ighoch gewürdert; wäre aber dag JYiederreissen nicht n ° - Ä -gewesen, sondern habe er es blos gethan, um es besser ^der aufzubauen, so müsse er zu soviel verurtheilt wefl eU '. c j,tder Miether dabei betheiligt war, dass die Bewohner ' ^zum Ausziehen genöthigt gewesen wären. §. 1- ^ ,tt #*hatte in einer Stadt Bäder zu dem Ende gemiethet, " ! * S c |, e nEinwohner für das Jahr unentgeldliclien Gebrauch davon '""„„tsollten; als dieselben schon nach drei Monaten abge 'jj e rwaren, so sprach [Paulus] sich dahin aus, es könno *