396 Pandkct. L. XVHI. Tit. 7. Do scruis cxportandis ctc
lieh preisgegeben, uud wenn auf irgend eine Art der »er»redung zuwider gehandelt würde, der Käufer derselben ylustig, oder die Sclaviu als frei erklärt werden, und eine s<'l ,ulirte Conventionalstrafe solle gefordert werden dürfen, s° * '".ben Einige, es stehe [in der letzten Beziehung] ihm die Li»f eder Arglist entgegen ; S a b i n u s behauptet das ,^a,-.«heil. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass die j 5 'pulation schon an und für sich keine Verbindlichkeit i'< 'Fülle bewirke, wenn ausbeilungen worden ist, dass die ** ,vin nicht freigelassen werden solle, denn es ist ungla» b1 )'' :dass man die Handlung des Freilassers L a h> solche], und i'jvielmehr die wohlthätige "Wirkung der Freilassung berück 8 'iigt haben sollte 57 ). Wenn übrigens ausbediingen wurde,die Sclaviu nicht öffentlich preisgegeben werden sollte,stellt kein Grund im Wege, warum die Strafe nicht sollte gfordert und eingeklagt werden können, da der Käufer JJlnur die .Sclaviu beschimpft, sondern auch vielleicht dieliebe des Verkäufers verletzt und zugleich die Schamhaftebeleidigt hat; denn selbst in einem andern Falle der Art»eine Stipulation nicht vorhanden war, wurde entschieden?" ,die Klage aus dem Verkaufe Statt habe. §. 1. Wir waren e "".'!-der Meinung, dass, wenn der Käufer, der beim Verkaufe ge' r °nen Verabredung zuwider, etwas gethan oder unterlassen '"' .'der Verkäufer wegen Nichtvollzugs einer dein Sclaveu a ,erlegten Strafe lediglich alsdann die Klage aus dem VC K
anstellen könne , wenn er ein peeuniäres Interesse dabei
hab«»
B. weil er [einem Andern] eine Conventionalstrafe *'*
sichert hat; ausser diesem Falle gezieme es sich nicht für eXrechtlichen Mann, anzunehmen, der Verkäufer habe ein *"esse dabei, dass sein ltachegefühl keine Befriedigung e r " a „habe. Aber die Meinung des Sabinus überzeugt mich'vom Gegentheile, welcher eine analoge Klage darum l" r 'lässig hält, weil der Sclave darum wohlfeiler verkauft "ff
den sei. ,.„
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7. Idkm lib. X. Quac.it. — Ein Sclave wurde untC
Bedingung verkauft, dass er sich nicht in Italien aulU'sollte; auf den Fall des Zuwiderhaudelns wurde ohne *"J,Jation verabredet, dass der Käufer eine Geldstrafe z" e " 4 .V C f e rten habe : hier lä'sst sich nicht behaupten, dass der Verk aldeshalb mit einer Straf klage auftreten könne; wohl aber sihm eine analoge Klage zu, wenn er durch die ]\ ich teil»" 1 '. .der Bedingung in die einem Andern versprochene Conve»
571 Dies will soviel sagen, dass, da die Freilassung onue - n tre'kung ist, der Fall der vorbehaltend» Strafe gar "ich' °1ten kann. A. d. **'